Kind mit "falschem" Sperma gezeugt - 7500 Euro Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einer Mutter 7500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, der in einer Arztpraxis bei einer künstlichen Befruchtung "falsches" Sperma übertragen wurde. Die entsprechende Pflichtverletzung der Ärzte habe zu körperlich-psychischen Beeinträchtigungen der Frau beigetragen, urteilte das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten rechtskräftigen Urteil. (Az. 3 U 66/16)
Die Klägerin lebte demnach in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und ließ von den beklagten Ärzten eine künstliche Befruchtung mit Samen eines ihr unbekannten Spenders vornehmen. In der Folge gebar die Frau ein Mädchen, das die damalige Lebenspartnerin der Mutter später als gemeinschaftliches Kind annahm. Nach der Geburt des Mädchens wandte sich die Mutter erneut an die Arztpraxis, um eine weitere künstliche Befruchtung vornehmen zu lassen - und zwar ausdrücklich mit dem Samen desselben unbekannten Spenders. Grund war nach Gerichtsangaben, dass die Frau Vollgeschwister als Kinder haben wollte.
Nach der neuerlichen künstlichen Befruchtung gebar die Frau einen Jungen. Da ihre beiden Kinder aber unterschiedliche Blutgruppen hatten, erkundigte sich die Klägerin bei den Ärzten nach dem Vater - und erfuhr schließlich, dass das Mädchen und der Junge nicht von demselben Spender gezeugt worden waren.
Diese Nachricht habe bei ihr eine körperlich-psychische Belastungssituation mit Erschöpfungszuständen, depressiven Episoden und Schuldgefühlen gegenüber beiden Kindern ausgelöst, machte die Frau vor Gericht geltend. Auch das OLG gelangte zu der Auffassung, die zur Behandlung der Klägerin erforderliche Langzeittherapie sei durch die Pflichtverletzung der Ärzte mitverursacht worden.
(A. Madsen--BTZ)