Deutscher bleibt wegen Todes von Stieftochter in Frankreich in Haft
Der wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka in Frankreich inhaftierte Deutsche Dieter Krombach bleibt im Gefängnis: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte die Beschwerde des 82-Jährigen gegen seine Verurteilung zu 15 Jahren Haft in Frankreich am Donnerstag für unzulässig. Der frühere Arzt aus Lindau am Bodensee sah durch das Urteil seine Menschenrechte verletzt.
Krombach berief sich in seiner Beschwerde auf den Grundsatz, dass niemand wegen ein und derselben Tat zweimal bestraft werden darf. Er war wegen des Todes seiner damals 14 Jahre alten Stieftochter in Frankreich verurteilt worden, die deutsche Justiz hatte die Ermittlungen zuvor dagegen mangels Beweisen eingestellt. Der Straßburger Gerichtshof erklärte nun, das Verbot der doppelten Bestrafung - auf Lateinisch "ne bis in idem" - gelte grundsätzlich nur in einem Staat. Die Justiz eines anderen Landes könne durchaus zu einem gegensätzlichen Urteil kommen. Das Gericht, das ein Organ des Europarats ist, nahm die Beschwerde deshalb gar nicht erst an. Die Entscheidung ist endgültig.
Krombach steht im Zentrum einer fast vier Jahrzehnte alten deutsch-französischen Justizsaga. Der Kardiologe wurde schließlich im Dezember 2012 in einem Berufungsverfahren in Frankreich wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu der 15-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht machte ihn für Kalinkas Tod im Jahr 1982 verantwortlich.
Die Jugendliche war tot in ihrem Bett in Krombachs Haus in Lindau am Bodensee gefunden worden. Kalinkas leiblicher Vater, der Franzose André Bamberski, war überzeugt, dass der Stiefvater das Mädchen vergewaltigt und anschließend getötet hatte, um die Tat zu vertuschen. Die genaue Todesursache ließ sich aber nie nachweisen, Krombach beteuerte stets seine Unschuld.
In Deutschland wurde Krombach wegen Kalinkas Tod nie vor Gericht gestellt. In Frankreich wurde er dagegen zunächst in Abwesenheit verurteilt, blieb aber in Deutschland unbehelligt.
Bamberski ließ Krombach deswegen im Herbst 2009 von seinem Wohnort in Bayern gewaltsam in die elsässische Stadt Mülhausen verschleppen. Ende 2011 wurde der ehemalige Arzt in erster Instanz zu 15 Jahren Haft verurteilt, das Urteil wurde ein Jahr später in einem Berufungsprozess bestätigt. Kalinkas Vater Bamberski wurde wegen Krombachs Verschleppung ebenfalls verurteilt: Er erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung.
(O. Larsen--BTZ)