Arbeitgeber sagt zur Entlassung: "Das ist nicht grob, das ist französisch"
Nicht "aggressiv, grob und respektlos" sei sein Verhalten, sondern schlicht und einfach französisch - mit diesem Argument geht in Kanada ein Kellner aus Frankreich gegen seine Entlassung vor. Wie am Montag aus Gerichtsakten hervorging, verklagte Guillaume Rey, der bei einem an der Pazifikküste gelegenen Restaurant in der Metropole Vancouver gearbeitet hatte, seinen früheren Arbeitgeber vor dem Menschenrechtsgerichtshof der Provinz British Columbia wegen "Diskriminierung".
Das von Cara Operations betriebene Lokal hatte Rey vorgeworfen, mit seinem unfreundlichen Verhalten den Verhaltenskodex des Unternehmens verletzt zu haben. Trotz mehrerer mündlicher und schriftlicher Rückmeldungen habe der Kellner sein Verhalten nicht geändert. Vor dem Gericht legte der Franzose dar, dass ihm allein wegen seiner "direkten, ehrlichen und professionellen Persönlichkeit" gekündigt worden sei, die er während seiner Ausbildung im französischen Gastgewerbe entwickelt habe.
Franzosen neigten dazu, "direkter und expressiver zu sein", warb Rey für Verständnis. An seinen Fähigkeiten als Kellner hatte auch der Arbeitgeber keinen Anstoß genommen. Das Gerichtsverfahren wegen Diskriminierung versuchte er allerdings mit einem Einspruch abzuwenden. Richterin Devyn Cousineau nahm die Klage jedoch an. Dies sei aber keine Vorentscheidung über den Ausgang des Verfahrens, hob sie hervor.
Herr Rey müsse erklären, was an seinem französischen Erbe zu einem Verhalten führt, das Menschen als eine Verletzung der Standards am Arbeitsplatz interpretierten, schrieb Cousineau in ihrer Entscheidung. Einen Termin für eine Anhörung zu dem Fall legte sie noch nicht fest.
(S. Sokolow--BTZ)