Bundesgerichtshof hebt Mordurteil in Berliner Autoraserfall auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das bundesweit erste Mordurteil zum Berliner Autoraserfall aufgehoben. Der Fall habe zwar den Ruf nach härtestmöglichen Strafen laut werden lassen, sei aber gleichwohl nicht als Mord oder vorsätzliche Tötung zu qualifizieren, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Die beiden jungen Angeklagten machten sich demnach lediglich der fahrlässigen Tötung strafbar.
Die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten waren Anfang 2016 nachts mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 Stundenkilometern um die Wette über den Berliner Kurfürstendamm und auch über mehrere rote Ampeln gerast. An einer Ampelkreuzung erfasste einer dabei ein anderes Auto, dessen 69-jähriger Fahrer noch am Unfallort seinen Verletzungen erlag.
Das Berliner Landgericht verurteilte die Angeklagten deshalb im Februar 2017 wegen Mordes. Das Gericht sah einen bedingten Tötungsvorsatz, als die Männer in die letzte Kreuzung hineinfuhren. Sie hätten dabei den Tod anderer Menschen bewusst und billigend in Kauf genommen.
Nach den Feststellungen des Gerichts konnten die Männer wegen des hohen Tempos in diesem Moment einen Unfall aber auch nicht mehr verhindern. Damit ging das Gericht nach BGH-Auffassung von einem nachträglichen Vorsatz aus, der strafrechtlich irrelevant sei. Der BGH verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Berlin.