"Umwelthilfe" treibt Bundesverwaltungsgericht vor sich her...
Städte können grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Autos zur Luftreinhaltung verhängen! Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Es wies die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück.
Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2018 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher und schob somit eiskalt den "finanziellen schwarzen Peter" dem deutschen Autofahrer zu.
Als Fazit gilt somit der süffisante Satz: "Benziner auch älteren Jahrgangs steigen jetzt im Wert und in der Beliebtheit, Dieselfahrzeuge älterer Generation dürften nun nur noch als Ramsch gelten."
Die eigentliche Schande dieses Urteil ist, das Bundesverwaltungsgericht ließ sich von der sogenannten "deutschen Umwelthilfe" wie eine angestochene Sau durch's düstere deutsche Dorf jagen und lässt diese unter dem fragwürdigen Deckmantel einer NGO (Nichtregierungsorganisation) lachend triumphieren! Sowohl die bundesdeutschen Autobauer, als auch die Kunden, stehen nunmehr vor einem gewaltigen finanziellen Kraftakt, welcher zum einen Verlusts des Aktienwertes der Autohersteller mit sich bringen könnte und dem Bürger am Ende rücksichtslos die Kosten aufbürdet.
Ob andere Staaten diesem "Beispiel" folgen werden, dürfte mehr als fraglich sein. Überdies schwebt nun ein Damoklesschwert über der deutsche Industrieb, dass einer Gefahr weltweiter Schadensersatzforderungen gegen deutsche Autobauer...