Scheuer wirft Grünen Blockade im Streit um Bußgeldkatalog vor
Vor der möglicherweise entscheidenden Bundesratssitzung im Streit um den neuen Bußgeldkatalog hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Grünen eine Blockadehaltung vorgeworfen. "Bis auf einige Grüne in den Ländern sind alle an einer fachlich guten Kompromisslösung interessiert. Diese liegt jetzt auf dem Tisch und ist sofort umsetzbar", sagte Scheuer den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben). Ein neuer Vorschlag habe von den Innenressorts und Verkehrspolitikern von Union, SPD und FDP grünes Licht bekommen.
Dieser sieht vor, dass es Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 Stundenkilometern innerorts und 26 Stundenkilometern außerorts nur in besonders sensiblen Zonen wie Kindergärten oder Baustellen geben soll. "Es steht Kompromiss gegen Blockade. Jetzt hängt es am politischen Willen einiger Grüner", sagte Scheuer. Der Minister appellierte: "Wenn ich eine Bitte äußern darf für alle politischen Kräfte: Entscheiden Sie sich für den Kompromiss - im Sinne der schwächeren Verkehrsteilnehmer."
Die Neuregelung des Bußgeldkataloges war nötig geworden, nachdem die Fassung wegen eines Formfehlers bei der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung für ungültig erklärt worden war. Ziel dieser Reform war ein besserer Schutz von Radfahrern und Fußgängern. Der Bundesrat hängte zudem den verschärften Bußgeldkatalog an die Reform an.
Scheuer deutete zudem weiteres Entgegenkommen in dem zuletzt festgefahrenen Streit an. "Zusätzlich zum Kompromiss bieten wir an, in einem weiteren Schritt noch mehr gegen die wirklichen, die groben und beharrlichen Raser zu unternehmen. Für eine solche gemeinsame Lösung strecken wir die Hand aus", sagte er.
"Gegen diejenigen, die mit quietschenden Reifen Rennen in der Innenstadt fahren, und damit bewusst andere gefährden, helfen nur heftigste Strafen, Bußgeld und Fahrverbot. Da müssen wir der Polizei alle Möglichkeiten zum Einschreiten geben. Hier bin ich zu Verschärfungen bereit." Unverhältnismäßig sei es jedoch, wenn ein Außendienstmitarbeiter, der einmalig auf einer Hauptverkehrsstraße in einer fremden Stadt ein 30er-Schild übersieht, sofort den Führerschein verliere.
(D. Meier--BTZ)