Volkswagen bietet 260.000 Dieselkunden Vergleichszahlung an
Viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals haben sich Volkswagen und Verbraucherschützer doch noch auf einen Vergleich geeinigt - ein Angebot des Autobauers werden allerdings nur rund 260.000 vom Dieselskandal betroffene Kunden erhalten. Ihnen bietet VW eine Einmalzahlung zwischen 1350 und 6257 Euro an. Betroffene können auch weiterhin klagen - allerdings ohne Unterstützung eines Verbandes und voraussichtlich noch bis Oktober.
Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, stellte die Einzelheiten der Einigung am Freitag vor. Das Ergebnis sei das "maximal Erreichbare" gewesen, sagte er. Das Angebot sei "nicht großzügig", Betroffene könnten aber "schnell und sicher Geld erhalten".
Die Vergleichsverhandlungen zwischen dem vzbv und VW waren Mitte Februar zunächst geplatzt, konnten aber unter Vermittlung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig doch noch abgeschlossen werden. VW zahlt demnach insgesamt bis zu 830 Millionen Euro an bestimmte Kunden, die in Deutschland vom Dieselskandal betroffen sind.
Sie müssen sich beim Bundesamt für Justiz in das Register zur Musterfeststellungsklage gegen VW eingetragen haben, das Auto vor dem 31. Dezember 2015 gekauft haben und zum Kaufzeitpunkt ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben.
VW hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. In Deutschland betroffen waren mehr als zwei Millionen Kunden. Der Autobauer stemmte sich hierzulande lange gegen Schadenersatzzahlungen.
Die nun gelungene Einigung bedeutet, dass die Anspruchsberechtigten durchschnittlich 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises erhalten, wie Müller erläuterte. Zusätzlich übernehme VW individuelle Anwaltskosten von bis zu 190 Euro netto, wenn der Verbraucher den Vergleich annimmt.
Vom vzbv beauftragte, unabhängige Wirtschaftsprüfer werden demnach per Stichprobe kontrollieren, dass Verbraucher die vereinbarte Summe auch wirklich erhalten. Bei Streitigkeiten können Kunden und VW zudem eine unabhängige Ombudsstelle einschalten, wie der Autobauer in Wolfsburg mitteilte.
Wer das Vergleichsangebot von VW annehmen will, muss dies bis zum 20. April entscheiden, wie Müller mitteilte. Volkswagen sei eine Entscheidung vor der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs im Dieselskandal wichtig. Das oberste deutsche Zivilgericht will sich ab dem 5. Mai damit befassen.
Müller sagte: "Möglicherweise entscheidet der Bundesgerichtshof bereits in den kommenden Monaten, dass ein Schadensersatzanspruch besteht, aber eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist." Dann sei Zeit Geld in den Taschen der Verbraucher. Mit jedem gefahrenen Kilometer würden sie dann Ansprüche verlieren.
Volkswagen erklärte, gemeinsam mit dem vzbv sei eine "faire und praktikable Vergleichslösung erreicht" worden. Manfred Döss, der Chefjustiziar von VW, betonte, beiden Seiten sei eine unabhängige Kontrolle der Umsetzung und eine transparente Abwicklung des Vergleichs wichtig gewesen.
Volkswagen arbeitet den Angaben zufolge "mit Hochdruck" an einer Plattform für die unkomplizierte Abwicklung des Vergleichs. Kunden sollen über diese Plattform ab Ende März die Einmalzahlung erhalten. Interessierte könnten sich bereits jetzt unter vergleich.volkswagen.de in einen E-Mail-Newsletter eintragen.
Wer individuell klagen will, kann das laut vzbv bis "mindestens Oktober" tun. Der Verbraucherverband erklärte, mit dem Vergleich beende er die Musterfeststellungsklage. Betroffene seien nicht länger daran gebunden.
Die Musterfeststellungsklage war erst Ende 2018 als neues Klageinstrument eingeführt werden. Sie sollte, auch mit Blick auf den Dieselskandal, Verbraucher im Kräftemessen mit Konzernen stärken und verhindern, dass sie auf einklagbare Rechte verzichten - sei es, weil sie sich in juristischen Dingen nicht ausreichend bewandert fühlen oder sie das Risiko, den bürokratischen Aufwand oder die Kosten eines Prozesses auf eigene Faust scheuen.
Der vzbv habe gegen Volkswagen die erste Massenklage dieser Größenordnung in Deutschland geführt, erklärte Müller. "Dass sie allen Widrigkeiten zum Trotz dazu führt, dass mehr als eine Viertelmillion Geschädigter ein schnelles und unkompliziertes Entschädigungsangebot erhält und die Verjährung vieler weiterer Ansprüche gehemmt wurde, ist ein wichtiger Erfolg", lautet sein Fazit.
(W. Winogradow--BTZ)