Gericht weist Klage der Umwelthilfe (DUH) gegen Dieselautos ab
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf auf Stilllegung von Dieselautos mit Betrugssoftware eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt, wies die Klage am Mittwoch ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte. DUH-Anwalt Remo Klinger kündigte an, Rechtsmittel einzulegen und sagte: "Wir teilen die Auffassung des Gerichts an keiner Stelle."
Die DUH wollte erreichen, dass die Zulassungsbehörde in Düsseldorf VW-Autos mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 EU5 die Betriebserlaubnis entzieht. Die betroffenen Fahrzeuge halten laut DUH auch nach einem amtlichen Rückruf und einem Software-Update nicht die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte ein. Das Gericht hielt dem entgegen, dass die Autos nach dem Update zumindest auf dem Rollstand die Grenzwerte einhielten. Die vorherige illegale Abschalteinrichtung sei deaktiviert. Zulassungsrechtlich sei das das einzig entscheidende Kriterium. Wie viele Abgase die Autos auf der Straße ausstoßen sei zulassungsrechtlich "unerheblich".
Auch Fahrzeuge mit Betrugssoftware, die noch kein Update erhalten haben, müssen demnach nicht stillgelegt werden. Erst müssen laut Gericht die Zulassungsbehörden festlegen, bis wann der Halter das Auto spätestens nachrüsten muss. Und erst wenn diese Frist verstreicht, kann die Behörde den Fahrzeugschein des Autos einziehen.
Außerdem sei die DUH nicht klageberechtigt, da sie keine Verletzung eigener Rechte geltend machen könne und keine einschlägigen europarechtlichen Normen zuträfen, erklärte das Gericht. Eine Klage nach dem Umweltrecht gelte in Zulassungsfragen nicht.
DUH-Anwalt Klinger sagte: "Das Verwaltungsgericht verlässt hier aus meiner Sicht komplett den nachvollziehbaren Rahmen." Nach europäischer Rechtsprechung sei die DUH sehr wohl klageberechtigt. Er werde mit der Stadt Düsseldorf sprechen, um eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu erreichen. Die DUH hat noch gegen neun weitere Städte geklagt, um sie zu Stilllegungen betroffener Pkw zu zwingen.
Diese Klagen sind nach Ansicht des Deutschen Städtetages überhaupt nicht notwendig. Das Gericht habe nur die bisherige Praxis bestätigt. "Die allermeisten Halter der betroffenen Autos sollen den Rückrufaktionen der Volkswagen AG nachgekommen sein und haben ein Software-Update aufspielen lassen", erklärte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. "Wer dennoch nicht nachrüsten lässt, dessen Fahrzeug kann stillgelegt werden und erhält spätestens beim nächsten TÜV keine Plakette mehr."
Dedy zufolge mahnt das Kraftfahrtbundesamt Fahrzeughalter, die einer Aufforderung für ein Software-Update ihres Autos nicht nachkommen, dreimal ab. Anschließend werden den Städten noch offene Fälle mitgeteilt, damit die kommunalen Kfz-Zulassungsstellen die Autos aus dem Verkehr ziehen können.
Auch ohne Klagen der DUH werde also dafür gesorgt, "den wenigen betroffenen Autos die Zulassung zu entziehen", erklärte Dedy. Doch das Problem der Stickoxid-Belastung durch Dieselautos sei daduch nicht gelöst. Dieselautos verursachen laut Städtetag bis zu Dreiviertel der Stickoxid-Emissionen. "Um durchschlagende Erfolge zu erzielen, ist deshalb in erster Linie die Automobilindustrie als Verursacher in der Pflicht, Diesel-Fahrzeuge insgesamt sauberer zu machen", erklärte Dedy.