Verkehrsgerichtstag empfiehlt längere Probezeit und Blinker für E-Scooter
Der 58. Verkehrsgerichtstag im niedersächsischen Goslar hat sich für eine Verlängerung der Probezeit für Fahranfänger von zwei auf drei Jahre ausgesprochen. Das geht aus den am Freitag veröffentlichen Empfehlungen des zuständigen Arbeitskreises hervor. Zugleich sollen die Fahranfänger die Probezeit durch freiwillige Teilnahme an Schulungsmaßnahmen auf zwei Jahre verkürzen können.
Dieses sogenannte Optionsmodell ist ein Ansatz in der Diskussion um Maßnahmen zur Förderung der Fahrkompetenz von unerfahrenen jungen Autofahrern, die laut Statistik ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko aufweisen. Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar beraten jedes Jahr hunderte Experten aus verschiedenen Bereichen über aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Ihre Vorschläge gelten als wichtige Impulsgeber für weitere Debatten.
Der Verkehrsgerichtstag sprach sich außerdem dafür aus, künftig Blinker für E-Scooter vorzuschreiben. Der mit diesem Thema befasste Arbeitskreis hielt mehrheitlich auch die Einführung eines Führerscheins für E-Scooter für sinnvoll. Bisher dürfen die Elektrofahrzeuge ohne eine Prüfbescheinigung genutzt werden, es gilt nur ein Mindestalter von 14 Jahren. E-Scooter sind hierzulande seit etwa sieben Monaten zugelassen, über ihre Vor- und Nachteile wird seitdem allerdings kontrovers diskutiert.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) schloss sich den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags am Freitag an. Eine Verlängerung der Probezeit bei gleichzeitiger Schaffung von Anreizen zur individuellen Verkürzung sei ein guter Weg, teilte der Fachverband mit. "Gerade für Fahranfänger ist es wichtig, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln - durch diese Regelung wäre das möglich."
Auch die Forderung nach Blinkern und einem Führerschein für E-Roller lobte der DVR. Letztere könnten sich an Mofaprüfbescheinigungen orientieren, erklärte er. Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Vizebundeschef Michael Mertens erklärte, es sei "richtig, dass der Verkehrsgerichtstag jetzt die Einführung einer Prüfbescheinigung fordert, genauso wie für das gleich schnelle Mofa." Die Diskussion in Goslar habe gezeigt, dass der Rechtsrahmen noch nicht passe.
Im Zusammenhang mit Debatten um aggressives Verhalten im Straßenverkehr sprach sich der Verkehrsgerichtstag für einen neuen Bußgeldtatbestand namens "Aggressives Posen" aus. Zugleich forderte er eine deutlich engere Vernetzung von Polizei, Führerscheinstellen und anderen Behörden wie dem Bundeszentralregister, um aggressive Verkehrsteilnehmer gezielt mit Sanktionen zu belegen.
Die GdP reagierte darauf teilweise skeptisch. Schärfere Regeln brächten nichts, wenn zugleich nicht am Problem der "viel zu geringen Kontrolldichte" gearbeitet werde, erklärte Mertens. Die Polizeigewerkschaft hatte bereits zu Beginn des Verkehrsgerichtstags am Mittwoch deutlich mehr Investitionen in Personal und moderne Technik zur Verkehrsüberwachung auf deutschen Straßen gefordert.
Die Forderung nach einer besseren Vernetzung stieß bei ihr aber zugleich auf ein positives Echo. Insbesondere den Führerscheinstellen dabei einen zentrale Rolle zu, hieß es. Diese könnten aggressive Autofahrer etwa zu Nachschulungen oder zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichten. "Das wirkt oft stärker als ein Bußgeld."
(A. Williams--BTZ)