Frankfurt am Main muss vorerst kein Dieselfahrverbot anordnen
Die Stadt Frankfurt am Main muss vorerst noch keine Diesel-Fahrverbote anordnen. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstag in zweiter Instanz in einem Rechtsstreit zwischen der Stadt, dem Land Hessen sowie der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach sind zunächst noch genauere Abklärungen und Analysen zu den Auswirkungen vorzunehmen, bevor ein Gericht ein Einführungsdatum festsetzen kann. (Az. 9 A 2691/18)
Nach einer Klage der DUH hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Herbst 2018 in erster Instanz Diesel-Fahrverbote für die Mainmetropole angeordnet. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen legten Berufung ein. Damit hatten sie nun teils Erfolg.
Auch der Verwaltungsgerichtshof erkannte zwar an, dass der Lufreinhalteplan der Stadt womöglich nachgebessert und um Fahrverbote ergänzt werden muss. Aufgrund der Schwere der damit verbundenen Eingriffe in Grundrechte schrieben deutsches und europäisches Recht aber zuvor weitere Prüfungen vor, betonten die Richter. So muss etwa geprüft werden, ob Stickoxidgrenzwerte 2021 laut neuen Prognosen eventuell ohnehin eingehalten werden.
Ein konkretes Datum für die Überprüfung gaben die Richter der Stadt nicht vor. Sie wiesen aber darauf hin, dass diese die nötigen Verfahren aufgrund des "immissionsschutzrechtlichen Zügigkeitsgebots" nach Möglichkeit bis Ende des nächsten Jahres abschließen sollte. Dann sollte der neuer Lufteinhalteplan stehen.
Die DUH klagt regelmäßig gegen deutsche Städte, die den vorgeschriebenen Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht einhalten. Dieser Jahresmittelwert wird in Frankfurt an zahlreichen Messstationen seit Jahren überschritten. Im vergangenen Jahr betrug der höchste offizielle Messwert demnach 52 Mikrogramm pro Kubikmeter.
(A. Walsh--BTZ)