Neues um Auto, Zulassung, Steuern und Führerscheine in 2018
Des Staates "liebste Kinder" sind seine Autofahrer, ihre Steuerzahlungen sind gigantisch, an jeder Ecke werden sie zur Kasse gebeten! Wenn wundert es, wenn es da nicht jährlich viele neue Verodnungen gibt, welche es zu beachten gilt.
Sportbootführerschein in Kartenform:
Ab Januar gibt es einen neuen Sportbootführerschein im Scheckkartenformat. Er vereint zudem die beiden Bereiche See und Binnen. Bisherige Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig. Wer will, kann seinen Schein aber in Geschäftsstellen des Deutschen Segler-Verbands (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbands (DMYV) gebührenpflichtig gegen die Karte umtauschen.
Realistische Schadstoffmessung I:
Ab Januar 2018 erfolgt die Abgasuntersuchung per Endrohrmessung und nicht mehr allein durch On-Board-Diagnose. Die Endrohrmessung zeigt genauer an, wie gut die Abgasreinigung noch funktioniert.
Realistische Schadstoffmessung II:
Bei neu zugelassenen Autos wird vom 1. September an der Schadstoffausstoß nach einem realistischeren Verfahren gemessen. Die Verbraucherzentrale NRW rät allen, die über einen Autokauf nachdenken, diesen Termin im Blick zu behalten, denn danach könnte bei vielen Neuwagen die Kfz-Steuer steigen. Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen bleibt aber alles beim Alten.
Neue Winterreifen, neues Symbol:
Ein Berg mit drei Zacken und Schneeflocke: Neue Winterreifen müssen ab Januar das sogenannte Alpine-Symbol tragen. Reifenhersteller dürfen dann keine anderen Reifen mehr produzieren. Autofahrer müssen vorerst aber nicht umrüsten. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung gelten bis Ende September 2024 noch als Winterreifen.
Notrufsysteme:
Alle Neuwagen sollen ab April 2018 mit dem Notrufsystem eCall ausgestattet sein. Im Falle eines Unfalls wird damit automatisch ein Notruf an die europaweit gültige Notrufnummer 112 abgesetzt und die Position des Unfallwagens mitgeteilt. Damit sollen Einsatzkräfte schneller vor Ort sein und so die Zahl der Unfalltoten reduziert werden.
Steuerbegünstigung für Erdgas und Flüssiggas bleiben
Steuerliche Begünstigung:
Die steuerliche Begünstigung von Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff bleibt auch 2018 bestehen. Bei Flüssiggas soll der ermäßigte Steuersatz ab 2019 schrittweise angepasst werden, bei Erdgas erst ab 2023.
Verbesserung für Fahrschulen:
Für Fahrschulen soll sich der bürokratische Aufwand reduzieren. Zudem soll die pädagogische Qualität der Fahrlehrerausbildung verbessert und ihre Überwachung im Berufsalltag bundeseinheitlich geregelt werden. Mit überarbeiteten Zugangsvoraussetzungen will man dem Nachwuchsmangel in der Branche entgegentreten.
Führerschein C1/C1 E begrenzt gültig:
Führerscheine der Klassen C1/C1 E sind nur noch fünf Jahre gültig. Danach müssen Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen eine Gesundheitsprüfung ablegen, um ihre Fahrerlaubnis zu verlängern. Diese Neuregelung ist zwar erst Ende 2016 in Kraft getreten – doch sie gilt rückwirkend für alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die ersten laufen damit im Januar 2018 aus. Alle, die ihren Führerschein zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 gemacht haben, können dagegen bis zum 50. Geburtstag fahren. Alte Fahrerlaubnisse aus der Zeit vor 1999 gelten unbegrenzt.
Reflektorpflicht für Fahrradanhänger:
Neu in den Handel kommende Fahrradanhänger mit einer Breite von mehr als 60 Zentimetern müssen an der Vorderseite zwei weiße Reflektoren und an der Rückseite zwei rote Reflektoren vorweisen. Außerdem brauchen sie eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt. (O.Bulka--BTZ)