Volkswagen ruft wegen Dieselaffäre das Verfassungsgericht an
Der Volkswagen-Konzern will Informationen zufolge eine rechtliche Aufklärung der Dieselaffäre verhindern und hat darum das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Ein VW-Sprecher habe auf Anfrage eingeräumt, dass der Konzern nach Karlsruhe gegangen sei, um einen Sonderprüfer zu verhindern, konnte BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) aktuell erfahren.
Nach Informationen will der Wolfsburger Konzern verhindern, dass ein auf Antrag von Aktionären gerichtlich bestellter Sonderprüfer die Affäre untersucht. Über den Einsatz des Sonderermittlers hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im November entschieden. Den Recherchen zufolge argumentiert VW, durch diese Entscheidung in seinen "Grundrechten" verletzt worden zu sein.
Den Berichten zufolge beantragte der Volkswagen-Konzern, dass der vom OLG Celle berufene Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist. Das Verfassungsgericht hat auf Anfrage mitgeteilt, dass ein Entscheidungstermin "derzeit nicht absehbar" sei. Das man bei Volkswagen "den dreisten Betrug am Kunden mittels des Rechtsweges zu kaschieren versucht", halten Bürger auf den Straßen der bundesdeutschen Hauptstadt Berlin, "für eine pervertierte Frechheit ohne Gleichen."
Das OLG spricht nach Informationen, in der schriftlichen Begründung seiner Entscheidung von einer "andauernden Intransparenz" von Seiten des VW-Konzerns in der Abgasaffäre. VW habe ausreichend Zeit gehabt, die Öffentlichkeit oder zumindest die Aktionäre in Kenntnis zu setzen, wer was wann über die mutmaßlichen Manipulationen gewusst habe, erfuhr BTZ weiter dazu. Nichts von dem sei geschehen, selbst über den Inhalt des Auftrags an die Anwaltskanzlei Jones Day, die im VW-Auftrag die Vorgänge aufarbeiten soll, habe VW "in keiner Weise" informiert, zitieren die Medien aus der Begründung des OLG Celle.
Die drei Aktionäre aus den USA, die vor dem OLG Celle erfolgreich geklagt hatten, werden dem Bericht zufolge von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vertreten.