Mercedes-Benz
Es ist eine deutsche Schande, denn im aktuellen Dieselskandal hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nach Informationen von BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) eine bisher unbekannte Betrugs-Software bei Daimler entdeckt. Die Behörde habe ein formelles Anhörungsverfahren gegen den Autohersteller wegen Verdachts auf eine weitere "unzulässige Abschaltvorrichtung" eingeleitet, erfuhr aktuell BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ). Betroffen sind demnach 60.000 Fahrzeuge vom Mercedes-Benz-Modell GLK 220 CDI mit der Abgasnorm 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden.
Die Behörde war nach BTZ-Information bereits im Herbst 2018 auf die umstrittene Software-Funktion bei dem Motor OM 651 gestoßen. Weitere Emissionsmessungen bei einem GLK-Modell hätten den Verdacht dann erhärtet. So werde der gesetzliche Grenzwert für Stickoxide im Neuen Europäischen Prüfzyklus (NEFZ) nur eingehalten, wenn die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiv ist. Im Straßenbetrieb werde die Funktion dagegen deaktiviert und der Grenzwert von 180 Milligramm pro Kilometer deutlich überschritten.
Ein Daimler-Sprecher bestätigte das Anhörungsverfahren: "Wir kooperieren vollumfänglich mit dem Kraftfahrtbundesamt und prüfen den beschriebenen Sachverhalt", sagte er nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview.
Daimler musste bereits auf Anordnung des deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) vom 03. August 2018 - in ganz Europa - einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Bei dem Rückruf geht es ausschließlich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm, was den Verdacht nährt, dass neben Volkswagen - auch Mercedes - massiv Dieselabgaswerte mittels Manipulation verändert haben könnte.
Nach BTZ-Information hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) herausgefunden, dass die neu entdeckte Funktion bei Software-Updates von Daimler unbemerkt entfernt wurde. Ob und warum dies geschehen ist, wollte ein Daimler-Sprecher aus rechtlichen Gründen nicht beantworten. "Die Behauptung, dass wir mit der freiwilligen Service-Maßnahme etwas verbergen wollen, ist unzutreffend, sagte der Sprecher. Zur einer möglichen Verantwortung von Entwicklungsvorstand Ola Källenius sagte er: "Herr Källenius gibt persönlich keine Software-Updates frei."
Der jüngste Mercedes-Rückruf erstreckt sich aktuell auf die folgenden Modelle: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Es sind zudem weitere einzelne Modellvarianten im Umfang des Rückrufes. Eine Liste, welche Motorenvarianten Mercedes einer Software-Modifikation unterziehen muss, finden Sie hier: https://www.BerlinerTageszeitung.de/images/Rueckruf-by-Daimler.pdf
In Schreiben an Kunden erging sich der Daimler Konzern (Mercedes-Benz) darin, dass dieser Rückruf auf Weisung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) stattfinden muss und sollte es, was aktuell offenbar selbst von Mercedes Benz nicht ausgeschlossen wird, zu Schäden am Motor kommen, dass könnte der Kunde diese ja, sofern er auf das Software-Update zurückzuführen sei, kostenlos reparieren lassen - womit die Beweislast gegenüber dem Daimler Konzern, also der sogenannte "Schwarze Peter" scheinbar beim Kunden liegt...
Am 7. Juni des vergangenen Jahres 2018 urteilte das Landgericht Hanau (Az: 9 O 76/18), dass die Daimler AG einen Mercedes-Benz Vito zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzahlen muss. Die Richter sprachen dem Verbraucher einen Schadensersatz nach§ 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch den Daimler Konzern (Mercedes Benz) zu.
Nur zwei Tage vorher, am 5. Juni 2018, hatte bereits das Landgericht Karlsruhe Daimler dazu verpflichtet, an den Verbraucher 9.900 Euro zu zahlen und dafür das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen - einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell - sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.800 Euro zu erstatten (18 O 24/18). Der Daimler Konzern steht nach Meinung von Juristen vor einer gigantischen Klagewelle, welche Volkswagen längst überrollt hat, "da sich ein Betrug am Verbraucher auf lange Sicht nicht auszahlt", wie Motorjournalisten gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG bekunden.
Vor diesem beschämenden Hintergrund für einen deutschen Hersteller, hier im Umgang mit seinen Kunden, erhält der Daimler-Konzern und somit der Fahrzeughersteller Mercedes-Benz, den beschämenden negativen MURKS Preis von BERLINER TAGESZEITUNG, da sich dreister Betrug zulasten der Kunden in keiner Weise mit der sonst üblichen Qualität von Mercedes vereinbaren lässt.
Anmerkung der Redaktion:
Als Diesel- oder Abgasskandal wird die Kombination aus einer Reihe von Manipulationen verschiedener Autohersteller zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase und der politischen Einflussnahme zu deren Absicherung bezeichnet. Die Abschalteinrichtungen wurden am 15. Januar 2013 mit einer EU-Verordnung in dieser Form verboten. Am 27. Januar 2017 wurde bekannt, dass gegen 37 Personen ermittelt wird. Dafür wurden 28 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Ermittlungen erstrecken sich neben den genannten Vorwürfen auch auf den Verdacht strafbarer Werbung (§ 16 UWG).
Unser heutiger Artikel findet seine Grundlage im Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG) vom 13. Mai 1993, hier im GVBl.I/93, [Nr. 10], S.162, Paragraf 3, Absatz 3, in welchem es heißt: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.“ Vor diesem Hintergrund kann Berichterstattung kritisch, jedoch ohne jede Schmähkritik erfolgen. Meinungen der Bevölkerung sind hierbei durch BERLINER TAGESZEITUNG gekennzeichnet.
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Unser heutiger Artikel findet seine Grundlage im Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG) vom 13. Mai 1993, hier im GVBl.I/93, [Nr. 10], S.162, Paragraf 3, Absatz 3, in welchem es heißt: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.“ Vor diesem Hintergrund kann Berichterstattung kritisch, jedoch ohne jede Schmähkritik erfolgen. Meinungen der Bevölkerung sind hierbei durch BERLINER TAGESZEITUNG gekennzeichnet.
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Erklärung des "MURKS Preis" von BERLINER TAGESZEITUNG:
"MURKS" steht in der deutschen Umgangssprache für Pfusch und etwas Misslungenes - oder eben das Gefühl, wenn Dinge falsch laufen. Der Begriff wird in Sätzen wie „DAS ist ein totaler Murks“ synonym zu „Verpfuscht“ verwendet - oder auch als Verb: „Du hast das total vermurkst/verpfuscht - ‚Du hast das völlig falsch gemacht‘. "MURKS" ist für BERLINER TAGESZEITUNG allerdings auch Bestandteil des "Berliner Dialekt" (auch als Berliner Mundart, Berlinisch oder Berlinerisch bezeichnet)eine Mundart, welche im Großraum Berlin-Brandenburg gesprochen wird. Im Zusammenhang mit einem oft derben, aber herzlichen Humor wird diese Ausdrucksweise auch als „Schnauze mit Herz“ bezeichnet.
BERLINER TAGESZEITUNG vergibt den "MURKS Preis" wöchentlich, für ganz besonders schlechte Leistungen, wobei dieser Preis alles ist, aber ganz sicher kein "Preis" im "positiven Sinne" und als KRITIK gewertet werden darf!