Weiterer Dämpfer für BMW im Rechtsstreit um Subventionen
BMW muss im Rechtsstreit um eine von der EU-Kommission beschlossene Begrenzung der Subventionen für den Aufbau der Elektro-Produktion im Werk Leipzig auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage fürchten. Der zuständige Generalanwalt in dem Verfahren sprach sich am Mittwoch dafür aus, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zu bestätigen. Das Gericht hatte die Klage des Autobauers gegen den Kommissionsbeschluss abgewiesen. (Az. C-654/17 P)
Für den Aufbau der Produktion des Elektroautos i3 und des Hybridfahrzeugs i8 ab 2013 in Leipzig hatte Deutschland Subventionen in Höhe von rund 45 Millionen Euro angemeldet. Die EU-Kommission genehmigte aber 2014 nur 17 Millionen Euro. Auf diesen Betrag sollen sich die Mehrkosten in Leipzig gegenüber einem Ausbau der Produktion in München belaufen haben. Höhere Beihilfen waren nach Ansicht der Kommission nicht mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar.
In erster Instanz wies das Gericht der Europäischen Union die Klage von BMW im September 2017 ab. Dagegen legte der Autobauer Rechtsmittel vor dem EuGH ein. Der zuständige Generalanwalt Evgeni Tanchev schlug nun in seinem Schlussantrag vor, die von BMW eingelegten Rechtsmittel zurückzuweisen und den Beschluss der Kommission zu bestätigen. Die Richter am EuGH sind nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgen diesen aber in vielen Fällen. Ein Urteil wird in einigen Wochen erwartet.