Bundesrat stimmt für Einschränkung von Dieselfahrverboten
Dieselfahrverbote in weniger belasteten Städten sollen künftig vermieden werden. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag am Donnerstagabend beschlossene Gesetz, wonach Fahrverbote erst dann in Betracht gezogen werden sollen, wenn der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Das Gesetz ändert nicht den EU-Grenzwert, sondern legt fest, dass in Städten mit weniger als 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft Fahrverbote "in der Regel nicht erforderlich" sind. Denn der erforderliche Grenzwert könne auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden.
Außerdem sieht die Gesetzesänderung vor, dass Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie bestimmte Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge von den Verkehrsverboten ausgenommen werden.
Durch die zusätzlich beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll die Überwachung von Fahrverboten ermöglicht werden, wie sie im vergangenen Jahr von Gerichten für eine Reihe von Städten angeordnet worden waren. Bei der Überwachung sollen die jeweiligen Verkehrsüberwachungsbehörden nun künftig auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können. Dort können sie dann "fahrzeugindividuell" die gespeicherten Daten über das jeweilige Auto einsehen - und damit auch, welche Abgasnorm es erfüllt.
Nachdem im vergangenen Jahr unter anderem im Bundesrat datenschutzrechtliche Bedenken an einer automatisierten Erfassung laut geworden war, ist nun vorgesehen, dass die zuständigen Landesbehörden die stichprobenartig verwendeten Daten maximal zwei Wochen speichern und sie ausschließlich für die Überprüfung von Verstößen gegen Fahrverbote nutzen dürfen.