EU geht in Berufung gegen womöglich weitreichendes Stickoxid-Urteil
Die EU-Kommission hat Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) angekündigt, das die Verordnung für die Stickoxid-Grenzwerte für Dieselautos der neuesten Generation für teilweise nichtig erklärt hatte. Nach sorgfältiger Betrachtung des Urteils sei die Kommission zu dem Schluss gekommen, einen Vorstoß für einen neuen Gesetzgebungsvorschlag unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments und des Rats der Mitgliedstaaten zu unternehmen, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit. Außerdem werde die Kommission das Urteil anfechten.
Das erstinstanzliche EuG hatte am 13. Dezember auf Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid eine Verordnung der EU-Kommission zu höheren Abgaswerten der Euro-6-Norm beanstandet. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte. Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen.
Nach Auffassung der Kommission urteilte das Gericht aber nicht über die grundsätzliche technische Notwendigkeit der Grenzwertanpassung während der Übergangszeiten, sondern beanstandete lediglich, dass die Kommission ihre Befugnisse überschritten habe. Diesen Bedenken will die Kommission nun mit der Einbeziehung von Parlament und Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Über die Berufung muss der EuGH in Luxemburg entscheiden.