Bundesgerichtshof stärkt im Dieselskandal deutlich Position der VW-Kunden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position der VW-Kunden in den Klageverfahren im Dieselskandal gestärkt. In einem am Freitag veröffentlichten Hinweisbeschluss erklärte der BGH, dass nach seiner "vorläufigen Rechtsauffassung" bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Wagen von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte". Ein für kommende Woche angesetzter Verhandlungstermin wurde derweil aufgehoben, weil der Kläger nach einem außergerichtlichen Vergleich seine Revision zurücknahm.
Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht positionierte sich dennoch erstmals in dem Rechtsstreit um den Dieselskandal. Die Bundesrichter fällten aufgrund der Rücknahme der Revision zwar kein Urteil, veröffentlichten aber dennoch ihre derzeitige Einschätzung in dem vorliegenden Fall. Bereits im Januar war aufgrund einer außergerichtlichen Einigung eine Verhandlung geplatzt. Der Hinweis des BGH dürfte erhebliche Auswirkungen auf die laufenden Verfahren in Deutschland haben.
In dem konkreten Fall hatte ein VW-Kunde gegen einen Händler geklagt. Er verlangte wegen der eingebauten Software, die nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, einen Neuwagen. In den Vorinstanzen war seine Klage erfolglos.
Der BGH stellte nun erstmals klar, dass er die Abschalteinrichtung derzeit als "Sachmangel" einstuft. Die Bundesrichter begründeten dies damit, dass die "Gefahr einer Betriebsuntersagung" durch die zuständigen Behörde bestehe.
Die Bundesrichter wiesen zudem darauf hin, dass die Auffassung des Berufungsgerichts in dem konkreten Fall "rechtsfehlerhaft" sein könnte. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte die Ersatzlieferung eines Neuwagens als "unmöglich" eingestuft, weil der von dem Käufer erworbene VW Tiguan der ersten Generation nicht mehr hergestellt werde.