Abgasbetrug: Weg frei für erste Dieselskandal-Klage vor dem BGH
Das erste Verfahren von Dieselhaltern gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals ist auf dem Weg zum Bundesgerichtshof (BGH). Wie Volkswagen und der klagende Rechtsdienstleister Myright am Dienstag mitteilten, wies das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die Klage auf Schadenersatz ab. Damit kann Myright nun die Revision vor dem BGH beantragen.
Volkswagen begrüßte das Urteil. "Danach haben Käufer von Dieselfahrzeugen mit Umschaltlogik keine Ansprüche gegen die Volkswagen AG", erklärte das Unternehmen. Das Oberlandesgericht habe das Urteil der Vorinstanz damit bestätigt.
Der Myright-Gründer Jan-Eike Andresen, der die Ansprüche von 45.000 VW-Kunden vertritt, zeigte sich nach der Entscheidung kämpferisch. Seine Firma stünde jetzt im "Finale" gegen VW, das sei ein "überragender Erfolg für unser junges Unternehmen".
Laut Andresen könnte das Verfahren sogar noch größere Dimensionen bekommen. Myright wirft Volkswagen nämlich Verstöße gegen europäische Zulassungs- und Umweltschutzvorschriften vor. Der BGH könne die Klage nicht abweisen, ohne vorher den europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Dieser müsse dann entscheiden, ob VW bereits wegen der Verstöße gegen EU-Recht zu Schadenersatz verpflichtet sei. Solange nur der BGH über den Vorwurf des Betrugs und der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung entscheide, gehe es um Schadenersatzpflichten für 2,6 Millionen Autos mit Betrugssoftware in Deutschland. Entscheide der EuGH, könne VW Schadenersatz für alle in der EU verkauften "Schummeldiesel" drohen.
Myright fordert von VW die Erstattung der gezahlten Kaufpreise gegen Rückgabe der Dieselautos, die mit einer illegalen Abschaltsoftware für die Abgasreinigung ausgestattet waren. Besonders strittig ist dem Rechtsdienstleister zufolge, ob Volkswagen den Kaufpreis vollständig zurückzahlen muss oder einen Abzug für die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen darf.
Myright verweist auf einige Urteile vor Landgerichten und Oberlandesgerichten, die den VW-Haltern Recht geben. Volkswagen erklärt wiederum, dass die Urteile mehrheitlich zugunsten des Konzerns oder von Händlern ergangen seien. Insgesamt gibt es laut VW-Zahlen etwa 50.000 Klagen von Dieselhaltern gegen den Konzern oder Autohändler. Mittlerweile gebe es rund 14.000 Urteile.