Unionsfraktion: Keine Apassung nach oben bei Stickoxid-Grenzwert
Zur Vermeidung von Fahrverboten für Dieselautos ist nach Angaben der Unionsfraktion im Bundestag keine Lockerung der bislang geplanten Grenzwerte vorgesehen. "Es bleibt bei dem Wert von 270 Milligramm Stickstoffoxid pro Kilometer", erklärte der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, am Freitag. "Es wird keine Veränderung nach oben geben."
Medienkreise hatten zuvor berichtet, dass die Bundesregierung zusammen mit einer Gruppe von Unions- und SPD-Abgeordneten plane, die Grenzwerte für Dieselfahrzeuge zu lockern. Der Wert solle durch eine entsprechende Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz auf gut 350 Milligramm angehoben werden, erfuhr BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) hierzu.
Dahinter stehe offensichtlich der Versuch der Autoindustrie, die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit sogenannten SCR-Katalysatoren zu umgehen, erfuhr BTZ. Den großzügigeren Grenzwert hofften manche Hersteller allein mit kostengünstigen Softwareupdates erreichen zu können.
Die Bundesregierung hatte im vergangenen November eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht, um die Einführung von Diesel-Fahrverboten zu erschweren. Enthalten sind darin Vorgaben für nachgerüstete Fahrzeuge: Demnach dürfen Dieselautos der Abgasnorm Euro 5 und schlechter dann in Verbotszonen einfahren, wenn sie durch den nachträglichen Einbau eines Katalysators weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer im Realbetrieb ausstoßen.
Die Novelle befinde sich nun im parlamentarischen Verfahren, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag. Die Bundesregierung hoffe auf eine baldige Verabschiedung. Unionsfraktionsvize Lange erklärte, das parlamentarische Verfahren werde "im März" abgeschlossen werden.