EuGH-Generalanwalt hält deutsche Pkw-Maut für komplett rechtmäßig
Die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) soll nach Ansicht des zuständigen Generalanwalts abgewiesen werden. Die geplante Entlastung deutscher Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Steuer stelle keine Diskriminierung dar, erklärte der für das Verfahren zuständige Generalanwalt Nils Wahl am Mittwoch. Nach Ansicht Österreichs werden ausländische Autofahrer durch die Abgabe diskriminiert. (Az. C-591/17)
Die deutschen Behörden hätten völlig zu Recht die Ansicht vertreten, dass die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragenen Kosten des Autobahnnetzes gleichmäßig auf alle Nutzer aufgeteilt werden müssten, erklärte Wahl. Dies schließe ausländische Autofahrer ein. Zudem hätten die Behörden zu Recht angenommen, dass deutsche Fahrzeughalter "einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen würden, wenn sie sowohl die Infrastrukturabgabe als auch der Kraftfahrzeugsteuer unterlägen".
Die umstrittene Pkw-Maut soll im Herbst 2020 starten. Autofahrer müssen dann für die Benutzung der Autobahnen Vignetten kaufen, wobei deutsche Fahrzeugbesitzer über die Kfz-Steuer entlastet werden sollen. Unter anderem dagegen wendet sich Österreich mit seiner Klage. Ein Urteil in dem Verfahren wird erst in einigen Wochen erwartet. Der Gerichtshof ist nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen.
Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Maut gegen Deutschland eingeleitet, später aber wieder eingestellt, weil durch Nachbesserungen Bedenken einer Diskriminierung aufgehoben worden seien.