Detroiter Automesse startet - Schau kämpft gegen Bedeutungsverlust an
In Detroit beginnt heute die zweiwöchige Automesse. Die Schau ist an den ersten Tagen nur für die Medien geöffnet, vom 19. bis 27. Februar dann für das allgemeine Publikum. Die traditionelle Automesse hat gegen einen wachsenden Bedeutungsverlust anzukämpfen.
Der Rang wird ihr zunehmend von der Technikmesse CES in Las Vegas abgelaufen, wo innovative Fahrtechnologien wie etwa selbstfahrende Autos präsentiert werden. Die diesjährige CES ging am vergangenen Freitag zu Ende. Bei der Detroiter Messe werden mehrere Unternehmen dieses Jahr nicht vertreten sein, darunter die meisten deutschen Hersteller. Dabei sein wird Volkswagen - der Konzern will während der Messe eine Allianz mit Ford bei der Elektromobilität und dem autonomen Fahren präsentieren.
Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselautos droht unterdessen nach Volkswagen auch dem Autobauer Daimler (Mercedes Benz) ein Musterverfahren von Anlegern. Das Landgericht Stuttgart erklärte einen entsprechenden Antrag der Kanzlei Tilp für zulässig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte. Nach Angaben der Kanzlei ist dies der "zentrale erforderliche Schritt" auf dem Weg zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Tilp wirft Daimler vor, Anleger zu spät über die Risiken der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen informiert zu haben und pocht deshalb auf Schadenersatz für Investoren. Daimler erklärte, der Konzern halte die Klage für unbegründet. Der Autobauer werde sich "mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzten", kündigte ein Sprecher an.
Das Verfahren vor dem OLG Stuttgart würde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) stattfinden, das einer Vielzahl von Anlegern die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern soll. Dabei werden die Klagen der Aktionäre gebündelt, das Verfahren soll dann zu einer bindenden Entscheidung für alle Kläger führen. Ein solches KapMuG-Verfahren findet seit vergangenem September vor dem OLG Braunschweig gegen Volkswagen und den Mutterkonzern des Wolfsburger Autobauers, die Porsche SE, statt.
Aktuell berichten Mercedes Kunden, dass nach dem Aufspielen eines Software-Updates, bei V-Klasse Modellen, der Dieselverbrauch entgegen der Aussage des Daimler-Konzerns gestiegen ist. Daimler muss auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 03. August 2018 - in ganz Europa - einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Bei dem Rückruf geht es ausschließlich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm, was den Verdacht nähert, dass neben Volkwagen - auch Mercedes - massiv Dieselabgaswerte mittels Manipulation verändert haben könnte.
Der Rückruf ersteckt sich aktuell auf die folgenden Modelle: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Es sind zudem weitere einzelne Modellvarianten im Umfang des Rückrufes. Eine Liste, welche Motorenvarianten Mercedes einer Software-Modifikation unterziehen muss, finden Sie hier: https://www.BerlinerTageszeitung.de/images/Rueckruf-by-Daimler.pdf
Verbraucherschützer und ADAC haben am 1. November die bundesweit erste Musterfeststellungsklage eingereicht. Mit der Sammelklage sollen die Schadensersatzansprüche von Millionen Dieselfahrern gerettet werden. Daimler (Mercedes-Benz) musste in diesem Jahr wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen mehrere Diesel-Modelle zurückrufen. Deutschlandweit waren davon 238.000 Fahrzeuge betroffen, europaweit 774.000 Autos.
Am 7. Juni 2018 urteilte das Landgericht Hanau (Az: 9 O 76/18), dass die Daimler AG einen Mercedes-Benz Vito zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzahlen muss. Die Richter sprachen dem Verbraucher einen Schadensersatz nach§ 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch den Daimler Konzern (Mercedes Benz) zu.
Nur zwei Tage vorher, am 5. Juni 2018, hatte bereits das Landgericht Karlsruhe Daimler dazu verpflichtet, an den Verbraucher 9.900 Euro zu zahlen und dafür das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen - einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell - sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.800 Euro zu erstatten (18 O 24/18). Der Daimler Konzern steht nach Meinung von Juristen vor einer gigantischen Klagewelle, welche Volkswagen längst überrollt hat, "da sich ein Betrug am Verbraucher auf lange Sicht nicht auszahlt", wie Motorjurnalisten gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG bekunden.