Ghosn setzt öffentliche Anhörung zu Gründen für Inhaftierung durch
Der in Japan inhaftierte Automanager Carlos Ghosn hat eine öffentliche Anhörung vor Gericht zur Klärung seiner Haftgründe durchgesetzt. Die Anwälte des 64-Jährigen hätten am Freitag einen entsprechenden Antrag gestellt, hieß es von Seiten der Justiz. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 34 der japanischen Verfassung, der es Gefangenen erlaubt, den konkreten Grund für ihre Inhaftierung vor Gericht öffentlich zu erfahren.
Die Justiz darf diese Forderung nicht zurückweisen. Der Betroffene hat dann das Recht, gemeinsam mit seinem Anwalt zu erscheinen und angehört zu werden. Das zuständige Gericht in Tokio setzte die Anhörung von Ghosn für den kommenden Dienstag am Vormittag an.
Erst am 31. Dezember hatte das Bezirksgericht in Tokio die Untersuchungshaft für den Automanager erneut bis zum 11. Januar verlängert. Der Renault-Chef wird verdächtigt, in Japan jahrelang ein viel zu niedriges Einkommen deklariert und sich an Firmenkapital des Autobauers Nissan bereichert zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Ghosn zudem vor, persönliche Verluste bei Investitionen auf Nissan übertragen zu haben.
Nissan sowie auch der japanische Autobauer Mitsubishi setzten Ghosn wegen der Affäre als Vorsitzenden ihrer Verwaltungsräte ab, Renault hält offiziell an Ghosn als Vorstandschef fest. Die Geschäfte für Renault führt vorläufig jedoch sein Stellvertreter Thierry Bolloré.