Dieselskandal: Betrug nach dem Betrug und keine wirklich echte Lösung
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat offenbar Wort gehalten, zumindest auf dem schnöden Papier und dies ist bekanntlich geduldig... Noch im laufenden Jahr 2018 werde sein Haus die notwendigen technischen Vorschriften für die Hardwarenachrüstung von älteren Diesel-Pkw vorstellen, "so dass die Nachrüster und die Entwickler ihrer Produkte vorlegen können", sagte der CSU-Politiker am 20. November im Deutschen Bundestag.
Die entsprechend spezialisierten Unternehmen müssen zudem zusichern, dass für ihre Anlagen "eine Kilometerleistung von 100.000 km oder eine Lebensdauer von bis zu fünf Jahren (...) gewährleistet ist". Außerdem darf der Pkw nach der Nachrüstung nicht lauter sein als vorher.
Mit der Automobilindustrie rang Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv um die Hardwarenachrüstung für ältere Diesel-Pkw. Anfang November erklärten sich Daimler und der Volkswagen-Konzern bereit, Diesel-Besitzern in Städten mit einer besonders hohen Schadstoffbelastung der Luft bis zu 3.000 Euro für die Nachrüstmaßnahme auszuzahlen.
BMW lehnt unterdessen eine Hardwarenachrüstung weiterhin komplett ab. Der Konzern teilte allerdings mit, Kunden "mit Maßnahmen zur Sicherung ihrer Mobilität im Umfang von bis zu 3.000 Euro" zu unterstützen. Welche das sein werden, steht nach eigenen Angaben noch nicht fest.
Daimler geht aktuell beim Thema Nachrüstung zwar voran, an Kritik von betrogenen Kunden mangelt es unterdessen nicht, auch was ein aktuelles vom Kraftfahrtbundesamt angeordnetes Update angeht, mehr dazu in diesem Artikel. Die Stuttgarter tauschten sich zwischenzeitlich im November 2018 bei einem Workshop in der Konzernzentrale mit Nachrüstern aus, außerdem beschäftigt sich eine firmeninterne Arbeitsgruppe mit Fragen rund um den Komplex.
"Was die Bekanntgabe von recht simplen Fahrwiderstandswerten mit haftungsrechtlichen Gründen zu tun hat, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir werden unsere Systeme natürlich eigenverantwortlich durch das Kraftfahrtbundesamt zulassen und auch die geforderte Gewährleistung übernehmen", so Martin Pley vom Nachrüst-Unternehmen Dr.Pley SCR Technology GmbH mit Sitz in Bamberg.
Am Ende zeichnet sich ein neuerlicher Betrug nach dem dreisten Betrug am Kunden ab. Die Autokonzerne akzeptieren keine Verantwortung für die Nachrüstsätze auf die übrigen Bauteile des Fahrzeuges und die Nachrüstindustrie kann ohne die Autokonzerne wohl kaum eine Garantie auf betroffene Bauteile, unter anderem Motor, Katalysator oder Teile von Kupplung um nur wenige wenige zu nennen geben. Die Autohersteller versuchen sich zudem aus der Verantwortung zu stehlen, erst wurde der Kunde mit asozialem Geldgierverhalten betrogen und nun möchte man dem Kunden gleich ein neues Auto verkaufen um - wie immer - gleich zweimal Kasse zu machen. Der Bundesverkehrsminister schöpft hierbei von seiner Seite nicht im Ansatz die Möglichkeiten seines Amtes aus, warum, nun darüber mag man spekulieren, sei es finanzieller Lobbyismus der Autoindustrie oder eben andere Gründe...
Wie man den Spieß auch dreht und wendet, der Kunde ist und bleibt, auch bei der aktuellen vollmundigen Bekundung durch Bundesverkehrsminister Andreas Franz Scheuer (CSU, bei all der Betrügerei der Autoindustrie - als Dummer oder besser als Verlierer, auf der Strecke und sollte dies nicht vergessend, bei den anstehenden Wahlen im kommenden Jahr 2019, der Politik als mahnendes Stoppschild an der Wahlurne, mit dem richtigen Kreuz - an anderer Stelle - in "Lobby-geile politische Gedächtnis" rufen!
In all der Debatte zeigt sich zudem offenbar ein neuerlicher Betrug der Autohersteller, diesmal bei Software-Update bei Skandal-Dieseln von VW und Mercedes? Ausgerechnet im Software-Update für vom Abgas-Skandal betroffene VW-Autos gibt es Unregelmäßigkeiten. Bei internen Qualitätskontrollen seien "Auffälligkeiten verzeichnet worden", sagte ein Konzernsprecher kürzlich nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem Interview. Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es lediglich, das Problem mit dem Software-Update sei bekannt. Der Vorgang werde vom KBA geprüft.
Aktuell berichten vor allem auch Mercedes Kunden darüber, dass nach dem Aufspielen eines Software-Updates, bei V-Klasse Modellen, der Dieselverbrauch entgegen der Aussage des Daimler-Konzerns, das dies nicht so sein würde, massiv gestiegen ist. Daimler muss auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 03. August 2018 - in ganz Europa - einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Bei dem Rückruf geht es ausschließlich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm, was den Verdacht nähert, dass neben Volkswagen - auch Mercedes - massiv Dieselabgaswerte mittels Manipulation verändert haben könnte.
Der Rückruf ersteckt sich aktuell auf die folgenden Modelle: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Es sind zudem weitere einzelne Modellvarianten im Umfang des Rückrufes. Eine Liste, welche Motorenvarianten Mercedes einer Software-Modifikation unterziehen muss, finden Sie hier: https://www.BerlinerTageszeitung.de/images/Rueckruf-by-Daimler.pdf
Verbraucherschützer und ADAC haben am 1. November die bundesweit erste Musterfeststellungsklage eingereicht. Mit der Sammelklage sollen die Schadensersatzansprüche von Millionen Dieselfahrern gerettet werden.
Am 7. Juni 2018 urteilte das Landgericht Hanau (Az: 9 O 76/18), dass die Daimler AG einen Mercedes-Benz Vito zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzahlen muss. Die Richter sprachen dem Verbraucher einen Schadensersatz nach§ 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch den Daimler Konzern (Mercedes Benz) zu, also Betrug am Kunden!
Nur zwei Tage vorher, am 5. Juni 2018, hatte bereits das Landgericht Karlsruhe Daimler dazu verpflichtet, an den Verbraucher 9.900 Euro zu zahlen und dafür das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen - einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell - sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.800 Euro zu erstatten (18 O 24/18). Der Daimler Konzern steht nach Meinung von Juristen vor einer gigantischen Klagewelle, welche Volkswagen längst überrollt hat, "da sich ein Betrug am Verbraucher auf lange Sicht nicht auszahlt", wie Motorjournalisten gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG bekunden.