Union erwägt wegen DUH massive Einschränkungen bei Verbandsklagen
Die CDU sucht weiter nach Wegen, die Arbeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu erschweren. Die Union erwäge, die Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen erheblich einzuschränken, erfuhgr BERLINER TAGESZEITUNG am Dienstag. "Zu überlegen wäre, ob Institutionen, die solche Klagebefugnisse wahrnehmen, insgesamt strengeren Kriterien unterworfen sein sollten", sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) hierzu.
"Zu diskutieren" seien etwa "mehr Transparenz und einschränkende Regelungen, um finanzielle Abhängigkeiten zu vermeiden", sagte die CDU-Abgeordnete. Es müsse etwa "überdacht werden, ob Anforderungen an die innere Verfasstheit solcher Organisationen, die sehr gezielt auf politische Diskussionen Einfluss nehmen, sich nicht stärker an offenen und demokratischen Strukturen orientieren müssen".
Die CDU hatte bei ihrem Bundesparteitag in Hamburg beschlossen, dass die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe geprüft werden soll. Die Partei will sich zudem dafür einsetzen, dass der Verein keine Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt bekommt. Über die Gemeinnützigkeit einer Organisation entscheidet indes das Finanzamt.
Die DUH klagt derzeit in einer Reihe von Städten für saubere Luft und erwirkt vor Gericht ein Fahrverbot nach dem anderen. Sie hat das Vorgehen der CDU als politische Kampagne kritisiert.
Winkelmeier-Becker verwies hierzu auf die Musterfeststellungsklage, bei der die Union bewusst strenge Kriterien durchgesetzt habe. "Prozesse und Abmahnungen dürfen nicht das Geschäftsmodell von solchen Organisationen sein", sagte die CDU-Abgeordnete nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. Die DUH etwa darf keine Musterklage-Verfahren führen - klageberechtigt sind Verbände nur, wenn sie nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen erhalten. Bei der Umwelthilfe steuern nach Information - Gelder von Unternehmen 23 Prozent zum DUH-Haushalt bei.
Das Verbandsklagerecht aber kann die DUH nutzen, weil sie gemäß der Kriterien im Unterlassungsklagen-Gesetz als sogenannte "qualifizierte Einrichtung" beim Bundesamt für Justiz gelistet ist. Kritiker bezeichnen die DUH wegen zahlreicher solcher Verfahren als "Abmahnverein". Die Einnahmen aus Bußgeldern, die die DUH auf diese Weise generiert, belaufen sich nach BTZ-Information auf rund 2,2 Millionen Euro. Das seien 26 Prozent ihres Jahresetats von etwa 8,3 Millionen Euro.