Umwelthilfe scheitert mit Anordnung von Fahrverboten in Frankfurt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einem Eilantrag zur Durchsetzung von Fahrverboten in der Innenstadt von Frankfurt am Main gescheitert. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass eine Überschreitung von Grenzwerten allein nicht ausreiche, um Fahrverbote zu verhängen. Zugleich gab das Gericht der Berufung von Hessen und Frankfurt gegen das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu Fahrverboten statt. (Az. 9 A 2037/18.Z und 9 B 2118/19)
Die DUH hatte vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen das Land Hessen geklagt, damit schnellstmöglich die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Frankfurt eingehalten werden. Im September urteilte das Gericht, dass ein zonales Verkehrsverbot für ältere Diesel in der Innenstadt von Frankfurt in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden müsse. Es ließ keine Berufung zu.
Hessen und Frankfurt beantragten daraufhin die Zulassung der Berufung und der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ diese nun "wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit" des erstinstanzlichen Urteils zu. Die DUH wiederum hatte damals per Eilantrag gefordert, dass die Fahrverbote zum 1. Februar angeordnet werden. Das lehnte der Gerichtshof ab. Nun muss das Hauptverfahren abgewartet werden.