Bundesrat hat erhebliche Bedenken gegen automatische Kontrolle von Fahrverboten
Die von der Bundesregierung geplante Gesetzesänderung zur Kontrolle von Diesel-Fahrverbote stößt bei den Ländern auf große Vorbehalte. Der Bundesrat lehnte den Entwurf am Freitag wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken ab. Die Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten sei ohne jegliche räumliche Begrenzung geplant und deshalb zu weitreichend, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer.
Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes will die Bundesregierung künftig eine elektronische Massenüberwachung ermöglichen, um die Einhaltung von Fahrverboten zu kontrollieren, wie sie zuletzt für immer mehr Städte angeordnet worden waren. Dabei geht es darum, dass die zuständigen Behörden für Kontrollen bestimmte Daten von Fahrzeugen erheben, speichern und verwenden sowie auf das Zentrale Fahrzeugregister zugreifen können.
Die Länder kritisierten nun, dass es unverhältnismäßig sei, dass die Regelung sämtliche Fahrer unabhängig davon erfasst, ob sie sich rechtmäßig in bestimmten Verkehrszonen bewegen. Außerdem sei nicht sichergestellt, dass die Daten unverzüglich ausgewertet und in unbedenklichen Fällen umgehend und umfassend gelöscht würden.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sich diese dazu geäußert hat, geht der Entwurf zur weiteren Beratung und Entscheidung wieder an den Bundestag.