Nach Abgasbetrug - Neuzulassungen in der EU gehen stark zurück
Im dritten Monat in Folge sind die Neuzulassungen in Europa stark zurückgegangen. Die Zahl der neu angemeldeten Autos sank im November um acht Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie der europäische Automobilherstellerverband Acea am Freitag mitteilte. Im September war der Markt um 23,5 Prozent eingebrochen, im Oktober um 7,3 Prozent. Hauptgrund sind die Verzögerungen durch den neuen Abgastest WLTP.
Rund 1,12 Millionen Autos wurden in der Europäischen Union im November neu zugelassen. Im November 2017 waren es 1,22 Millionen gewesen. Die stärksten Rückgänge gab es in Spanien und in Deutschland. Auch in Italien, Frankreich und Großbritannien sanken die Zulassungszahlen. Der neue Teststandard WLTP gilt seit September für alle Neuwagen in der EU. Das Testprotokoll ist deutlich strenger als der für seine zahlreichen Schlupflöcher bekannte Vorgänger. Viele Autobauer kamen mit der Zertifizierung ihrer Autos nicht hinterher.
Daimler muss auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 03. August 2018 - in ganz Europa - einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Bei dem Rückruf geht es ausschließlich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm, was den Verdacht nähert, dass neben Volkwagen - auch Mercedes - massiv Dieselabgaswerte mittels Manipulation verändert haben könnte.
Der Rückruf ersteckt sich aktuell auf die folgenden Modelle: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Es sind zudem weitere einzelne Modellvarianten im Umfang des Rückrufes. Eine Liste, welche Motorenvarianten Mercedes einer Software-Modifikation unterziehen muss, finden Sie hier: https://www.BerlinerTageszeitung.de/images/Rueckruf-by-Daimler.pdf
Am 7. Juni 2018 urteilte das Landgericht Hanau (Az: 9 O 76/18), dass die Daimler AG einen Mercedes-Benz Vito zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzahlen muss. Die Richter sprachen dem Verbraucher einen Schadensersatz nach§ 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch den Daimler Konzern (Mercedes Benz) zu.
Nur zwei Tage vorher, am 5. Juni 2018, hatte bereits das Landgericht Karlsruhe Daimler dazu verpflichtet, an den Verbraucher 9.900 Euro zu zahlen und dafür das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen - einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell - sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.800 Euro zu erstatten (18 O 24/18). Der Daimler Konzern steht nach Meinung von Juristen vor einer gigantischen Klagewelle, welche Volkswagen längst überrollt hat, "da sich ein Betrug am Verbraucher auf lange Sicht nicht auszahlt", wie Motorjurnalisten gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG bekunden.