VW, Audi, Mercedes, Skoda - Stillegung der Autos wegen Abgasbetrug
Die Behörden dürfen Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung stilllegen. Vor dem Verwaltungsgericht München scheiterten nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil sechs Fahrzeughalter mit ihren Klagen gegen die entsprechende Anordnung.
Die Halter von Euro-5-Dieselautos der Marken Volkswagen, Audi und Skoda hatten auch nach schriftlicher Aufforderung nicht an einer vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufaktion der Hersteller teilgenommen und auch kein Softwareupdate aufspielen lassen. Daraufhin untersagten die Stadt München und die Landratsämter Erding und Landsberg am Lech den Betrieb der Autos.
Die Fahrzeughalter hatten argumentiert, das Aufspielen des Updates sei ihnen nicht zumutbar. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht. Sollte das Update wie von den Klägern befürchtet tatsächlich Mängel an den Autos hervorrufen, sei es angesichts des überwiegenden öffentlichen Interesses an einer Reduzierung einer Gesamtbilanz des Stickoxidausstoßes nicht unverhältnismäßig, das Update zu fordern, entschied das Gericht.
Der Vorsitzende Richter machte in der Verhandlung aber auch deutlich, dass die Behörden maßvoll vorgehen müssten, da die Fahrzeughalter nicht für den Abgasskandal verantwortlich seien. Vorrangig müsse ein Zwangsgeld angedroht werden, bevor die zwangsweise Außerbetriebssetzung angedroht werden dürfe. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zu.