Abgasbetrug Grundsatzurteil
Die Automobilhersteller Volkswagen und Daimler sehen sich mit weiteren Musterfeststellungsklagen konfrontiert. Wie BERLINER TAGESZEITUNG erfuhr, hat eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei zusammen mit der Schutzvereinigung für Bankkunden Klagen gegen die Volkswagen-Bank sowie gegen die Mercedes-Benz-Bank eingereicht.
Ganz aktuell ist es zu einem ersten Grundsatzurteil gekommen, denn das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass dem Käufer eines VW die Erstattung des gesamten Kaufpreises ohne Abzüge zusteht - weil in dem Wagen eine Software zur Abgas-Manipulation verbaut wurde. Rund 30.000 Euro hatte der Werbekaufmann vor sechs Jahren für seinen neuen Golf Plus Trendline 1,6 TDI bezahlt. Und genau diesen Betrag muss ihm der VW-Konzern jetzt zurückzahlen, denn das Gericht sieht in dem kriminellen Verhalten von VW ein "sittenwidriges Verhalten". Der Kunde sei getäuscht worden, um den eigenen Profit zu steigern, ihm stehe die Rückzahlung des vollen Kaufpreises zu. VW geht jetzt in Berufung, allerdings halten Juristen dies für einee tyische Verzögerungstaktik des Volkswagen-Konzerns.
Wie können sich Verbraucher gegen den dreisten Abgasbetrug wehren? Vor allem die Möglichkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags bieten für die betroffenen Verbraucher ein äußerst effizientes Mittel, sich komplett schadlos von den Verträgen zu trennen. Dies vor allem deshalb, weil außer VW die Fahrzeughersteller BMW, Porsche, Mercedes und Audi - bis jetzt eine Abgas-Manipulation ihrer Motoren nicht zugestanden haben und hier langwierige und langjährige Rechtsstreite zu erwarten sind. Der Widerrufsjoker selbst kann hingegen völlig losgelöst von der Abgas-Manipulation und bei allen Fahrzeugfinanzierungen, auch bei Benzinern, zum Tragen kommen.
Daimler / Mercedes Benz muss aktuell auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 03. August 2018 - in ganz Europa - einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Bei dem Rückruf geht es ausschließlich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm. Der Rückruf erstreckt sich aktuell auf die folgenden Modelle: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Es sind zudem weitere einzelne Modellvarianten im Umfang des Rückrufes. Eine Liste, welche Motorenvarianten Mercedes einer Software-Modifikation unterziehen muss, finden Sie hier: https://www.BerlinerTageszeitung.de/images/Rueckruf-by-Daimler.pdf
Bereits in der Werkstatt, so geschehen in der Berliner Mercedes Benz Niederlassung am Salzufer, bekommt der Kunde nach dem Softwareupdate einen Zettel in die Hand, in welchem Mercedes schreibt, das Fahrzeug würde keinen höheren Dieselverbrauch nach dem Softwareupdate aufweisen, eine Lüge! Nicht nur das Mercedes Personal teilt dem Kunden gleich mit, die V-Klasse würde mehr verbrauchen, auch der Fahrer bemerkt sehr schnell, das Softwareupdate hat an der Verbrauchsschraube gedreht!
Nach der Lüge für einen umweltfreundlichen Motor folgt nun die Lüge für den Dieselverbrauch! Hier zeigt sich klar und deutlich, Klagen macht Sinn, denn solange die Autokonzerne sich in der dreisten Profitgier Lügen bedienen, sollte der Bürger sich der Macht des Gesetzes bediene, wobei zu hoffen bleibt, dass Korruption und Lobbyismus in der Politik, nicht länger als Steigbügelhalter der Autokonzerne benutzen lassen!
Vor diesem Hintergrund erhält das Landgericht in Augsburg, für das erste Grundsatzurteil gegen den kriminellen Abgasbetrug, den positiven KNORKE Preis der Woche, vomn BERLINER TAGESZEITUNG!