Offenbar keine Fahrverbote für nachgerüstete Diesel von Handwerkern
Nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge sollen einem Medienbericht zufolge künftig von Fahrverboten ausgenommen werden. Dazu zählen auch mit öffentlichen Mitteln umgerüstete Fahrzeuge etwa von Handwerkern und Lieferdiensten, wie BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) am Mittwocherfuhr. Das geht demnach aus dem Entwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zur Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hervor, der bei der am Mittwoch beginnenden Kabinettsklausur in Potsdam beschlossen werden soll.
"Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" sollten Fahrzeuge mit Stickstoffdioxidemission von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer im Realbetrieb von Fahrverboten ausgenommen werden, heißt es dem Bericht zufolge in dem Entwurf. Dies beziehe sich auf Euro-4, Euro-5 und Euro-6-Fahrzeuge.
"Weitere Ausnahmetatbestände umfassen Nutzfahrzeuge, vor allem solche, deren Nachrüstung mit Emissionsminderungssystemen aus öffentlichen Geldern gefördert wurde", heißt es demnach in der Vorlage weiter. Auch Krankenwagen und Polizeifahrzeuge sollen von Fahrverboten ausgenommen werden.
Die große Koalition hatte Anfang Oktober im Koalitionsausschuss Hardwarenachrüstungen bei Kommunal-, Handwerker-, und Lieferfahrzeugen vereinbart. Bereits Ende September hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ein staatliches Förderprogramm für Hardware-Nachrüstungen bei Nutzfahrzeugen angekündigt. Das Verkehrsministerium rechnet mit rund 945.000 Handwerker- und Lieferfahrzeugen, die für angekündigte Hardware-Nachrüstungen in besonders belasteten Städten in Betracht kommen, wie BERLINER TAGESZEITUNG unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage erfuhr.
Umweltministerin Schulze plant in ihrem Entwurf für die Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nach BTZ-Information auch - wie bereits angekündigt - eine Klausel zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten. Demnach sollen diese in Gebieten, in denen bei Stickstoffdioxid der Jahresmittelwert die Grenze von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet, "in der Regel unverhältnismäßig" und nicht erforderlich sein. Die Entscheidung bleibe aber bei den zuständigen Behörden vor Ort. Das Bundeskabinett kommt am Mittwoch in Potsdam zu einer zweitägigen Klausursitzung zusammen.