Rückrufaktion bei Mercedes Benz für V-Klasse - Abgasmanipulation!
Daimler muss auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 03. August 2018 - in ganz Europa - einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Bei dem Rückruf geht es ausschließlich um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm, was den Verdacht nähert, dass neben Volkwagen - auch Mercedes - massiv Dieselabgaswerte mittels Manipulation verändert haben könnte.
Der Rückruf ersteckt sich aktuell auf die folgenden Modelle: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Es sind zudem weitere einzelne Modellvarianten im Umfang des Rückrufes. Eine Liste, welche Motorenvarianten Mercedes einer Software-Modifikation unterziehen muss, finden Sie hier: https://www.BerlinerTageszeitung.de/images/Rueckruf-by-Daimler.pdf
In Schreiben an Kunden ergeht sich der Daimler Konzern aktuell darin, dass dieser Rückruf auf Weisung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) stattfinden muss und sollte es, was aktuell offenbar selbst von Mercedes Benz nicht ausgeschlossen wird, zu Schäden am Motor kommen, dass könnte der Kunde diese ja, sofern er auf das Software-Update zurückzuführen sei, kostenlos reparieren lassen - womit die Beweislast gegenüber dem Daimler Konzern, also der sogenannte "Schwarze Peter" scheinbar beim Kunden liegt...
Der Rückruf des Autobauers Daimler wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung umfasst europaweit 690.000 Diesel. In Deutschland werden aktuell 280.000 Fahrzeuge in die Werkstätten gerufen. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG bereits am 20. August 2018 in Berlin. Nach dem Volkswagen-Konzern ist Daimler damit der zweite deutsche Autobauer, dem amtlich Abgasmanipulation bescheinigt wird.
Verbraucherschützer und ADAC haben am 1. November die bundesweit erste Musterfeststellungsklage eingereicht. Mit der Sammelklage sollen die Schadensersatzansprüche von Millionen Dieselfahrern gerettet werden.
Am 7. Juni 2018 urteilte das Landgericht Hanau (Az: 9 O 76/18), dass die Daimler AG einen Mercedes-Benz Vito zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzahlen muss. Die Richter sprachen dem Verbraucher einen Schadensersatz nach§ 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch den Daimler Konzern (Mercedes Benz) zu.
Nur zwei Tage vorher, am 5. Juni 2018, hatte bereits das Landgericht Karlsruhe Daimler dazu verpflichtet, an den Verbraucher 9.900 Euro zu zahlen und dafür das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen - einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell - sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.800 Euro zu erstatten (18 O 24/18). Der Daimler Konzern steht nach Meinung von Juristen vor einer gigantischen Klagewelle, welche Volkswagen längst überrollt hat, "da sich ein Betrug am Verbraucher auf lange Sicht nicht auszahlt", wie Motorjurnalisten gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG bekunden.
Anmerkung der Redaktion:
Als Diesel- oder Abgasskandal wird die Kombination aus einer Reihe von Manipulationen verschiedener Autohersteller zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase und der politischen Einflussnahme zu deren Absicherung bezeichnet. Die Abschalteinrichtungen wurden am 15. Januar 2013 mit einer EU-Verordnung in dieser Form verboten. Am 27. Januar 2017 wurde bekannt, dass gegen 37 Personen ermittelt wird. Dafür wurden 28 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Ermittlungen erstrecken sich neben den genannten Vorwürfen auch auf den Verdacht strafbarer Werbung (§ 16 UWG).