Verbraucherschützer und ADAC reichen Musterklage gegen Volkswagen ein
Mit einer Klage gegen Volkswagen haben Verbraucherschützer und der ADAC am Donnerstag die bundesweit erste Musterfeststellungsklage eingereicht. Die Klage ging beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig ein, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte. Ziel der klagenden Verbände ist die Feststellung, dass der Autobauer mit der Manipulation von Software Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat.
Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage trat in der Nacht zum Donnerstag in Kraft. Mit dem neuen Klageinstrument können Verbraucher, vertreten durch Verbände, vor Gericht ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen besser durchsetzen. Hat eine solche Klage Erfolg, müssen Geschädigte ihre Forderungen gegenüber dem beklagten Unternehmen dann einzeln durchsetzen.
"Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadensersatz", sagte vzbv-Chef Klaus Müller. "Das wollen wir nun gerichtlich feststellen lassen." Der Klage sehe der Verband "sowohl mit Optimismus, als auch Respekt entgegen", fuhr Müller fort.
Der ADAC erklärte, das Interesse seiner Mitglieder an der Musterfeststellungsklage sei "riesig". "Es ist deshalb wichtig, dass möglichst schnell Klarheit geschaffen wird, welche Ansprüche den betroffenen Autobesitzern tatsächlich zustehen", sagte der Präsident des Automobilclubs, August Markl.