Barley: VW-Kunden durch Musterfeststellungsklage mit Chancen
Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Musterfeststellungsklage hat sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zuversichtlich zum Nutzen der Klage für geschädigte VW-Kunden geäußert. Unterschiedliche Berechnungen gingen allein für Volkswagen davon aus, dass zwei Millionen Verbraucher von der neuen Klagemöglichkeit profitieren könnten, sagte Barley nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview vom Mittwoch. Die auch für Verbraucherschutz zuständige Ministerin hatte das Gesetz federführend auf den Weg gebracht, es tritt am Donnerstag in Kraft.
Mit dem Gesetz wird es für Verbraucher leichter, ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen gerichtlich durchzusetzen. Sie können vertreten durch Verbände gegen Firmen vorgehen, während bislang geschädigte Kunden ihre Ansprüche einzeln und bei vollem Kostenrisiko gerichtlich durchsetzen mussten. Die Regierung hatte sich zum Ziel gesetzt, die Klagemöglichkeit rechtzeitig auf den Weg zu bringen, damit mögliche Ansprüche von Dieselbesitzern gegen Volkswagen nicht verjähren.
"Wie aufwändig das Gerichtsverfahren ist, hängt von der Komplexität des Gegenstands der Musterfeststellungsklage im Einzelfall ab", sagte Barley der Zeitung. Das gelte vor allem dann, wenn einzelne Fälle vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geklärt werden müssten. Für die Musterfeststellungsklage gelte wie für jede andere Klage auch das nationale Verfahrensrecht. "Dazu gehört auch, dass Fragen, die Europarecht betreffen, möglicherweise dem EuGH vorgelegt werden müssen."
Die Ministerin zeigte sich gleichwohl zuversichtlich, dass VW zu Entschädigungen bereit ist, wenn das Gericht feststellt, dass der Konzern unrechtmäßig handelte. Ein beklagtes Unternehmen werde sich "sehr gut überlegen", ob es sich von jedem Geschädigten verklagen lasse oder Entschädigungen zahle, sollte im Musterfeststellungsverfahren geklärt werden, dass die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch gegeben sind, sagte Barley.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC wollen gleich am Donnerstag gemeinsam eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen einreichen. Im Falle eines positiven Feststellungsurteils müssen Verbraucher ihre Ansprüche dann individuell durchsetzen.