Verwaltungsgericht: Mainz muss Diesel-Fahrverbote erwägen
Auch in Mainz drohen schon ab kommendem Jahr Diesel-Fahrverbote in der Innenstadt. Das Verwaltungsgericht urteilte am Mittwoch, dass der geltende Luftreinhalteplan "keine ausreichenden Maßnahmen zur zeitnahen Einhaltung" der vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid enthalte. Er muss nun entsprechend geändert werden. Dabei müsse die Landesregierung auch ein "Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aufnehmen", teilte das Gericht mit. Geklagt hatte wie in einer Reihe von weiteren Städten die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Sollten die geltenden Grenzwerte nicht zeitnah erreicht werden, müsse die Stadt Mainz "spätestens ab dem 1. September 2019 weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts anordnen", erklärte das Gericht. Damit drohen ab diesem Zeitpunkt Fahrverbote. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gegen das Urteil wurde zugelassen.
Die DUH zeigte sich erfreut über den Ausgang des Verfahrens. Das Urteil zeige "überdeutlich das Scheitern der Dieselpolitik der Bundesregierung", erklärte Geschäftsführer Jürgen Resch.