Berlin muss elf Straßenabschnitte für Dieselfahrzeuge sperren
Der Berliner Senat muss bis zum kommenden Frühjahr Dieselfahrverbote für elf Straßenabschnitte anordnen. Das entschied am Dienstag das Berliner Verwaltungsgericht auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach dürfen Dieselautos und -Lastwagen der Abgasnorm Euro null bis fünf von diesen Straßen ausgeschlossen werden. Ausnahmen für Anwohner und Handwerkerautos seien aber zu prüfen, erklärte das Gericht.
Betroffen sind acht Straßen: die Leipziger Straße, die Reinhardtstraße, die Brückenstraße, die Friedrichstraße, der Kapweg, Alt Moabit, die Stromstraße und die Leonorenstraße. "Außerdem ist der dabei entstehende Ausweichverkehr zu berücksichtigen", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke. Damit könnten Fahrverbote auch umliegende Straßen treffen.
Das Gericht gab dem beklagten Senat für Umwelt und Verkehr bis zum 31. März Zeit, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Die Fahrverbote würden dann spätestens im Sommer in Kraft treten.
Zudem wurde der Senat verpflichtet, auf 120 weiteren Streckenabschnitten über eine Länge von 15 Kilometern alle Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts zu ergreifen. Sollten alternative Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, drohen auch hier Fahrverbote.
"Das war heute ein guter Tag für die saubere Luft in Berlin", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach dem Urteil. Seine Organisation hatte Dieselfahrverbote für die Umweltzone im gesamten Innenstadtbereich sowie für weitere Straßen gefordert. Das hatte das Gericht als unverhältnismäßig abgelehnt. Dieselfahrverbote sind bereits in Hamburg und Stuttgart in Kraft oder in Vorbereitung.