BGH prüft Kaufpreisminderung wegen kriminellen Abgasskandals
Der Streit um mögliche zivilrechtliche Ansprüche von Dieseleigentümern wegen des Abgasskandals hat den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht: Die Bundesrichter verhandeln am 9. Januar erstmals über zentrale Fragen der Gewährleistung bei vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen, wie das Gericht aktuell in Karlsruhe mitteilte. (Az. VIII ZR 78/18)
In dem Revisionsverfahren vor dem VIII. Zivilsenat des BGH geht es im Wesentlichen um die Frage, ob bei einem vom Abgasskandal betroffenen Skoda mit VW-Dieselmotor eine Minderung des Kaufpreises wegen eines Sachmangels in Betracht kommt - obwohl die Schummelsoftware für Abgastests durch ein Update für den Wagen später deaktiviert wurde.
Außerdem wird der BGH zu prüfen haben, ob der Diesel-Pkw des in den Vorinstanzen erfolglosen Klägers einen Makel allein schon deshalb aufweist, weil er vom Abgasskandal betroffen und sein Wiederverkaufswert daher gesunken sei. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden war der entsprechenden Argumentation des Klägers im vorliegenden Fall nicht gefolgt.
Vielmehr befand das OLG, Grund für den von dem Kläger angeführten allgemeinen Preisverfall von Dieselfahrzeugen aller Marken sei insbesondere die Befürchtung von Fahrverboten in den Innenstädten und die daraus folgende eingeschränkte Nutzbarkeit entsprechender Fahrzeuge. Diese Bedenken beruhten jedoch nicht auf den Manipulationen von Fahrzeugherstellern, sondern auf der Verpflichtung der Städte, die europarechtlich vorgegebene Grenze der Feinstaubbelastung einzuhalten.
Der Skandal um manipulierte Abgastests bei Volkswagen war 2015 in den USA aufgedeckt worden. Das Programm sorgte bei Abgastests im Labor für einen niedrigeren Ausstoß von schädlichen Stickoxiden als im normalen Betrieb im Straßenverkehr.