Bundesland Hessen will Fahrverbote für ältere Diesel gerichtlich anfechten
Das Land Hessen wehrt sich gegen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Frankfurt am Main ab Februar. Die Landesregierung werde Rechtsmittel gegen die entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden einlegen, kündigten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch an. Sie halten Fahrverbote demnach für unverhältnismäßig.
Mit den von der Regierung geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung wie dem Einsatz von Elektrobussen, dem Ausbau besserer Radverkehrsnetze, Park-und-Ride-Angeboten und umgerüsteten Dieselfahrzeugen lasse sich "praktisch der gleiche Effekt" erzielen, erklärten Bouffier und Hinz. Sie forderten die Bundesregierung daher erneut auf, die Grundlage für Hardwarenachrüstungen von Dieselfahrzeugen zu schaffen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnt das bislang allerdings ab.
Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hatte Anfang September geurteilt, dass Fahrverbote in Frankfurt eingeführt werden können. Die Deutsche Umwelthilfe stellte zudem einen Antrag auf einstweilige Anordnung, dass die Fahrverbote ab 1. Februar 2019 in Kraft gesetzt werden. Hessens Regierung werde gegen das Urteil Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel beantragen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, und gegen die einstweilige Anordnung "Stellung nehmen", kündigte die Landesregierung an.
Bouffier und Hinz betonten, der in der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben. Darauf habe auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Grundsatzurteil zu Fahrverboten ausdrücklich hingewiesen.