Verbraucherschützer und ADAC wollen Musterklage gegen Volkswagen einreichen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC wollen gemeinsam eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen des Abgasskandals einreichen. Ziel sei die Feststellung, dass der Autobauer mit der Manipulation von Software "Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat", erklärten die beiden Verbände am Mittwoch. Das Unternehmen schulde betroffenen Käufern Schadenersatz, denn die Autos hätten nicht "in Verkehr gebracht werden dürfen". Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) begrüßte die Pläne.
Einreichen wollen der vzbv und der ADAC die Klage am 1. November - an diesem Tag soll das Gesetz zur Musterfeststellungsklage in Kraft treten. Die Regierung hatte sich zum Ziel gesetzt, die Klagemöglichkeit rechtzeitig auf den Weg zu bringen, damit mögliche Ansprüche von Besitzern eines manipulierten Dieselautos gegen Volkswagen nicht verjähren.
Beteiligen können sich an der Klage Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde, wie die beiden Verbände betonten. Der Kauf muss demnach nach dem 1. November 2008 erfolgt sein. Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig.
Mit der Einreichung der Klage leiste der Verband "Pionierarbeit", erklärte vzbv-Chef Klaus Müller. Die neuen Klagemöglichkeiten würden "unverzüglich" eingesetzt, damit Verbraucher mit ihren Schäden nicht allein gelassen würden. ADAC-Präsident August Markl bezeichnete es als eine "Selbstverständlichkeit, das neue Klageinstrument im Sinne seiner Mitglieder und der Verbraucher auch in der Praxis zu fördern und voranzutreiben". Die gebündelten Kräfte zweier Organisationen seien dabei "zielführender als zwei Klagen", fuhr er fort.
Mit der Musterfeststellungsklage sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, vertreten durch Verbände gemeinsam vor Gericht gegen ein Unternehmen vorzugehen. Bislang ist es so, dass geschädigte Kunden Ansprüche gegen ein Unternehmen einzeln und bei vollem Kostenrisiko gerichtlich durchsetzen müssen. Wenn sie siegreich sind, nützt das anderen Betroffenen nichts.
Barley, deren Ministerium die Klagemöglichkeit auf den Weg gebracht hatte, zeigte sich erfreut, dass vzbv und ADAC die erste dieser Klagen erheben wollen. Verbraucher dürften "nicht die Dummen sein, wenn sich Unternehmen nicht rechtstreu verhalten". Es sei nun an den qualifizierten Verbänden, deren Interessen aufzugreifen und zu vertreten. Unabhängig vom VW-Skandal ermutige sie zudem alle Verbraucher, ihre Rechte zu nutzen, erklärte Barley.
Auch die Grünen begrüßten die Pläne der Verbände grundsätzlich. Zugleich offenbare die geplante Klage die "Schwächen" des Instruments an sich, denn sie beschränke sich auf einen bestimmten Motorentyp, erklärte die Abgeordnete Manuela Rottmann. Das Problem sei aber weitaus größer. Die Grünen hatten sich für die Möglichkeit ausgesprochen, dass sich Geschädigte zu einer gemeinsamen Klage zusammenschließen. Stattdessen sind sie nun darauf angewiesen, dass sie ein Verband vertritt.
Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW anschließen wollen, müssen sich in ein Register eintragen, das vom Bundesamt der Justiz eröffnet wird, erinnerten die Verbände. Zulässig ist die Klage, wenn sich mindestens 50 Betroffene wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Ansprüche dann individuell durchsetzen.