Bundesgerichtshof prüft Ansprüche von Autokäufer bei Warnmeldungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss klären, ob ein Autokäufer wegen fehlerhafter Warnmeldungen Anspruch auf einen Neuwagen haben kann. Das Gericht befasste sich am Mittwoch mit dem Fall eines BMW-Kunden, in dessen Auto im Display wiederholt Hinweise auf die Gefahr einer überhitzten Kupplung auftauchten. Er verlangte deshalb einen neuen mangelfreien Wagen. Der BGH will am 24. Oktober eine Entscheidung verkünden. (Az. VIII ZR 66/17)
Im Display des Neuwagens erschien mehrfach die Aufforderung, das Auto anzuhalten, um die Kupplung abkühlen zu lassen. Der Kläger forderte schließlich einen Ersatz für den Wagen, nachdem die Warnmeldung auch nach mehreren Werkstattbesuchen weiterhin auftauchte.
Das Unternehmen sah dagegen keinen Mangel und machte geltend, mehrfach darauf hingewiesen zu haben, dass die Kupplung technisch einwandfrei sei und auch während der Fahrt abkühlen könne. Es sei nicht notwendig, den Wagen anzuhalten. Zudem sei schließlich eine neue Software aufgespielt worden, durch die der Text der Warnmeldung entsprechend geändert worden sei.
Das Berufungsgericht gab der Klage des Kunden auf Ersatzlieferung eines Neuwagens statt. Der zuständige BGH-Senat deutete in der mündlichen Verhandlung aber an, dass sich das Oberlandesgericht Nürnberg vermutlich noch einmal mit dem Streit befassen müsse. Die Bundesrichter sahen durch ein Gutachten noch nicht alle Fragen zu der neuen Software und der Warnfunktion beantwortet.
Als entscheidend gilt in dem Rechtsstreit die Frage, ob eine Nachbesserung durch eine neue Software ausreicht oder der Kunde Anspruch auf einen Neuwagen hat. Da der Fahrzeugwechsel für den Hersteller deutlich teurer ist, muss auch geklärt werden, ob dies verhältnismäßig wäre.