Landgericht muss über Haftbeschwerde von Audi-Chef Stadler entscheiden
Das Amtsgericht München hat die Beschwerde des beurlaubten Audi-Chefs Rupert Stadler Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft an die nächste Instanz weitergereicht. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts nach Infrmation von BERLINER TAGESZEITUNG sagte, muss nun das Landgericht München darüber entscheiden, ob Stadler weiterhin in U-Haft bleibt. Kooperierte der Top-Manager zu Beginn noch mit den Ermittlern, so schweigt er laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II mittlerweile zu den Vorwürfen.
Stadler war Mitte Juni wegen seiner Verwicklung in den Dieselskandal verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er Zeugen oder Beschuldigte beeinflussen wollte. In dem Verfahren gegen Stadler geht es um Betrug und "mittelbare Falschbeurkundung" beim Verkauf von hunderttausenden Dieselautos auf dem europäischen Markt. Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft deshalb gegen 20 aktive und ehemalige Audi-Mitarbeiter.
Ende Juni kam ein ehemaliger Audi-Manager gegen Zahlung von drei Millionen Euro Kaution nach neun Monaten aus der U-Haft frei. Er hatte zuvor mehrfach erfolglos Beschwerde gegen seine Inhaftierung eingelegt und war bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.