Anwälte raten Diesel-Besitzern zur rechtzeitigen Klage gegen Volkswagen
Angesichts drohender Fahrverbote und der Unklarheit bei der Diesel-Nachrüstung drängen Anwälte betroffene Autofahrer dazu, ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen. "Wir setzen jetzt voll auf Klagen", sagte der Anwalt und frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum am Donnerstag in Berlin. Der Rechtsanwalt Julius Reiter fügte hinzu, die Landgerichte entschieden "zunehmend verbraucherfreundlich", und die Rechtslandschaft entwickle sich zugunsten der Geschädigten durch den VW-Abgasmanipulationsskandal.
Besitzer von VW-Dieselwagen müssen sich aber beeilen: Ende des Jahres droht eine Verjährung, daher sollten Ansprüche an den Konzern bis Ende Juni angemeldet werden. Denkbar sind nach Ausführung der Anwälte Klagen wegen Betrugs und wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Möglich sei deshalb die Rückabwicklung eines Kaufvertrags - aber auch Entschädigungszahlungen oder ein Neuwagen könnten Ergebnisse eines Gerichtsprozesses sein.
Dieselfahrer auch anderer Marken als VW können unter anderem unter www.diesel-verhandlung.de ihre möglichen Ansprüche prüfen. Auch andere Kanzleien sowie der Rechtsdienstleister myright, der Ansprüche gebündelt geltend macht, bieten eine solche Prüfung an.
Durch die Debatte über drohende Fahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig "verlieren Diesel-Autos weiter an Wert", warnten die Anwälte am Donnerstag. Außerdem drohten durch Software-Updates ein Spritmehrverbrauch und eine Verschmutzung des Motors. Diesel-Besitzer seien daher gut beraten, "alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben".
Mit Software-Updates versuchen die Autobauer derzeit, das Problem überhöhter Abgaswerte in den griff zu bekommen. Gegen technische Nachrüstungen wehren sich die Hersteller jedoch, und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich erst am Mittwoch erneut skeptisch gegenüber Hardware-Updates geäußert und auf damit verbundene hohe Kosten verwiesen.
Die Bundesregierung plant derzeit eine Musterfeststellungsklage für geschädigte Verbraucher, die wegen der drohenden Verjährung für VW-Dieselbesitzer zum Jahresende Anfang November in Kraft treten soll. Verbraucherschützer fordern seit Jahren, dass Verbraucher sich im Streit mit einem Unternehmen zusammentun und vor Gericht Schadenersatz für ein fehlerhaftes Produkt geltend machen können. Der VW-Abgasskandal, der im September 2015 bekannt wurde, verlieh dieser Forderung neuen Nachdruck.