BGH zu Abgasskandal: Behalten des Autos und Ersatz möglich
Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Auto gekauft hat, hat die Wahl: Er kann gegen Rückgabe des Wagens den kompletten Kaufpreis zurückverlangen oder das Auto behalten und nur den Ausgleich der Wertminderung fordern. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe und gab der Revision eines Seat-Käufers überwiegend statt. Der Mann will Ersatz für den Betrag, um den er das Auto womöglich zu teuer kaufte - weil er zu dem Zeitpunkt noch nicht vom Abgasskandal wusste. (Az. VIa ZR 100/21)
In dem Seat war ein von VW gebauter, manipulierter Dieselmotor verbaut. Nach Bekanntwerden des Skandals klagte der Käufer gegen die Volkswagen AG auf den sogenannten kleinen Schadenersatz, also den Ausgleich der Wertminderung. Der BGH hatte bereits am 6. Juli vergangenen Jahres entschieden, dass dieser Käufern manipulierter Autos grundsätzlich zusteht.
Davon wusste das Landgericht Bonn aber noch nicht, als es - ebenfalls am 6. Juli - gegen den Kläger entschied. Es muss nun neu über den Fall verhandeln, wie der BGH erklärte. Die Klage habe nicht ohne weitere Prüfung der Höhe des Anspruchs abgewiesen werden dürfen.
Es gibt im konkreten Fall nämlich eine Besonderheit: Das Auto wurde Ende 2013 gebraucht gekauft und hatte damals schon einen Kilometerstand von mehr als 60.000, sechs Jahre später waren es 275.000 gefahrene Kilometer. Damit stehe im Raum, dass der Käufer sich die Nutzung des Autos auf den kleinen Schadenersatz anrechnen lassen müsse, erklärte der BGH.
Die Frage ist, ob der Wert dieser Nutzung den Wert des Wagens beim Vertragsabschluss übersteigt. Da das Landgericht bislang weder den Wert des Autos noch den Wert der Nutzung festgestellt habe, müsse es die Sache nun weiter aufklären.
(P. Hansen--BTZ)