Deutsche stehen sogenannten Dashcams im Auto offen gegenüber
Die Deutschen stehen sogenannten Dashcams im Auto mehrheitlich offen gegenüber. 83 Prozent der Bundesbürger gehen davon aus, dass die Minivideokameras in den kommenden Jahren zum Alltag gehören werden, wie eine am Freitag veröffentlichte repräsentative Umfrage des Digitalbranchenverbands Bitkom ergab. Dies waren neun Prozentpunkte mehr als noch vor drei Jahren. Bitkom befragte 1009 Deutsche ab 14 Jahren.
65 Prozent der Deutschen sind zudem der Ansicht, dass die Kameras zur Verkehrssicherheit beitragen. 57 Prozent finden, dass Dashcams den Fahrer zu einer vorsichtigeren Fahrweise zwingen. 31 Prozent gehen allerdings davon aus, dass die Kameras den Fahrer vom Verkehr ablenken könnten. Acht Prozent gaben an, bereits eine Dashcam zu besitzen, weitere 13 Prozent wollen diese in Zukunft auf jeden Fall nutzen, 25 Prozent können sich dies vorstellen.
Dass Dashcamvideos als juristische Beweismittel zugelassen werden, wünschen sich 74 Prozent der Deutschen. 47 Prozent finden sogar, die Nutzung solcher Kameras sollte gesetzlich vorgeschrieben werden. 46 Prozent wünschen sich, dass Dashcams standardmäßig in alle Neuwagen eingebaut werden. 45 Prozent finden indes, dass Dashcams eine Atmosphäre der Überwachung erzeugen. 32 Prozent sagen, Dashcamnutzer seien ihnen suspekt. 20 Prozent halten die Autokameras für einen Eingriff in die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer, weshalb sie verboten werden sollten.
Dashcams werden auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe des Autos angebracht und nehmen das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug auf. So können Unfälle aufgezeichnet werden, aber auch Landschaftsaufnahmen während der Autofahrt sind möglich.
In Deutschland ist die Rechtslage rund um die Verwendung von Dashcams und die Zulässigkeit der Aufnahmen vor Gericht noch strittig. Ob Aufzeichnungen aus der Autokamera bei einem Prozess als Beweismittel zugelassen werden, liegt daher im Ermessen der Richter.
Datenschützer sehen Dashcams vor allem dann kritisch, wenn diese dazu genutzt werden, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, und so stetig und anlasslos Menschen und Kennzeichen filmen. Am kommenden Dienstag prüft der Bundesgerichtshof die Verwertbarkeit von Dashcamvideos als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess.