BGH: Schadenersatz für Audi-Käufer trotz des Rückgaberechts?
Der mögliche Schadenersatz nach dem Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Audi, der hätte zurückgegeben werden können, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Donnerstag zurück an das Oberlandesgericht Celle. Der Schaden des Klägers sei nicht entfallen, weil er das Darlehen abgelöst habe, erklärte der siebte Zivilsenat. (Az. VII ZR 389/21)
Der Mann hatte 2017 einen gebrauchten Audi A6 gekauft. 2018 rief das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug zurück, weil die Wirkung des Emissionskontrollsystems unzulässig reduziert war. 2019 ließ der Käufer ein Softwareupdate aufspielen. Vor Gericht will er erreichen, dass Audi ihm den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos erstattet.
Das Oberlandesgericht wies seine Klage ab, weil er den Wagen bereits hätte zurückgeben können: Der Finanzierungsvertrag mit der Audi Bank sah eine Rückgabemöglichkeit zu festgelegtem Preis bei Fälligkeit der Schlussrate vor. Der Mann löste das Darlehen stattdessen vollständig ab. Das bedeute aber nicht automatisch, dass er dem ursprünglich ungewollten Vertragsabschluss zustimme, erklärte der BGH.
Sein wirtschaftliches Selbstbestimmungsrecht sei trotzdem verletzt worden. Hätte der Kläger zum Kaufzeitpunkt von der vermutlich unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Auto nicht gekauft, argumentierte der BGH. Nun muss das Oberlandesgericht neu entscheiden.
(Y. Rousseau--BTZ)