Tod von Fabien: Berliner Polizist erhält nach Unfall nur Geldstrafe
Nach einem tödlichen Unfall mit einem Polizeiwagen während einer Einsatzfahrt in Berlin ist ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung nur zu einer Geldstrafe von annähernd 13.000 Euro verurteilt worden. Damit bestätigte das Landgericht Berlin nach Angaben vom Dienstag einen Schuldspruch der Vorinstanz, gegen den sämtliche Verfahrensbeteiligte in Berufung gegangen waren. Anders als das Amtsgericht Tiergarten, das vor einem Jahr eine Bewährungsstrafe verhängt hatte, sprach es aber eine Geldstrafe von 12.900 Euro aus.
Das von dem heute 54-jährigen Beamten gesteuerte Polizeiauto war im Januar 2018 bei einer Einsatzfahrt mit hohem Tempo in der Nähe des Alexanderplatzes unterwegs und dabei mit dem Fahrzeug einer 21-Jährigen kollidiert, die gerade den Fahrstreifen wechselte. Fabien, eine junge Frau im Alter von nur 21 Jahren, starb. Nach den Feststellungen des Gerichts fuhr das Polizeiauto zu dem Zeitpunkt bis zu 130 Stundenkilometer schnell.
Auch das Landgericht bewertete das Verhalten des Beamten in dem Berufungsverfahren als fahrlässige Tötung. Er habe die ihm als Autofahrer obliegenden Sorgfaltspflichten "im mittleren Maße verletzt", die Schwelle zur groben Sorgfaltspflichtverletzung allerdings nicht überschritten. Als "ortskundiger Fahrer" habe er damit rechnen müssen, dass in dem Straßenabschnitt unter anderem häufig langsame Autofahrer unterwegs seien, die Parkplätze suchten.
Auch während einer Einsatzfahrt mit Blaulicht sei ein Polizist "nicht in Gänze von der Pflicht entbunden, sein Fahrverhalten an die jeweiligen Gegebenheiten des Straßenverkehrs anzupassen", erklärte das Gericht. Jedoch sei auch ein mögliches Mitverschulden der jungen Frau nicht auszuschließen, die ihr Tempo durch einen Fahrspurwechsel und die Suche nach einem Parkplatz im fließenden Verkehr plötzlich verlangsamt haben könnte. Der Polizist habe darauf vertrauen dürfen, dass sie weiter geradeaus fahren würde.
In erster Instanz war der Beamte vor etwa einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil gingen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft sowie die Eltern der getöteten Frau, die als Nebenkläger auftraten, in Berufung. Auch das neue Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann in einem Revisionsverfahren angefochten werden. (O. Joergensen--BTZ)