Prämie für Kauf von Elektroauto wird bis Ende 2022 verlängert
Die neue Bundesregierung verlängert die sogenannte Innovationsprämie für den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden bis Ende kommenden Jahres. Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten damit im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9000 Euro Förderung und bei Plug-in-Hybriden maximal 6750 Euro, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am Montag mitteilte. Ab 2023 soll die Förderung dann neu aufgestellt werden, was sich vor allem auf Plug-in-Hybride auswirken könnte.
Mit der Innovationsprämie waren im Juli 2020 die staatlichen Subventionen beim sogenannten Umweltbonus deutlich ausgeweitet worden. Dabei verdoppelte sich für reine E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro der Bundeszuschuss auf 6000 Euro. Hinzu kommt ein Herstelleranteil von 3000 Euro. Bei Elektroautos mit einem Listenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro gibt es einen Bundesanteil von 5000 Euro und 2500 Euro Herstelleranteil.
Bei Plug-in-Hybriden gibt es vom Staat bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro beim Kauf 4500 Euro dazu und einen Herstelleranteil von 2250 Euro. Bei Plug-in-Hybriden bis zu 65.000 Euro sind es 3750 Bundes- und 1875 Euro Herstelleranteil, also insgesamt 5625 Euro. Bislang gilt die Innovationsprämie noch bis zum 31. Dezember 2021.
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, dass die Innovationsprämie "zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022" fortgeführt werden soll - "insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen", wie es in dem Vertragswerk von SPD, Grünen und FDP heißt.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) teilte am Montag nun mit, dass die für die Verlängerung notwendige Änderung der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge in der Bundesregierung abgestimmt sei. "Sie wird zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft", erklärte der Minister. Mit der einjährigen Verlängerung der Innovationsprämie werde "Kontinuität" gesichert.
Zugleich hob Habeck hervor, dass die Bundesregierung bei der Förderung in Zukunft "ehrgeiziger" werden wolle, "um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen" und überdies den Klimaschutz zu stärken. "Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten", kündigte er an.
Nach Ministeriumsangaben sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, "die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben". Dieser soll demnach "über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden". Die Arbeiten am neuen "Förderdesign" seien gleich mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen worden.
Die Formulierung zum nachweislich "positiven Klimaschutzeffekt" als Förderbedingung ab 2023 findet sich ebenfalls schon im Koalitionsvertrag. Dort heißt es außerdem, dass die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge "bereits ab dem 1. August 2023" 80 Kilometer betragen muss.
Bereits in der aktuellen Fassung der Förderrichtlinie heißt es nach Angaben des Bundesamts für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (Bafa), bei dem Verbrauchererinnen und Verbraucher die Innovationsprämie beantragen können, dass Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig sein werden. "Anträge für diese Fahrzeuge müssen daher bis einschließlich 31. Dezember 2021 gestellt werden", heißt es auf der Internetseite der Behörde.
Nach Angaben des ADAC vom September dieses Jahres schaffen die meisten Plug-in-Fahrzeuge derzeit zwischen 40 und 60 Kilometer ohne den Verbrenner. Mit Blick auf die Innovationsprämie sprach sich der Automobilclub nach Amtsantritt der neuen Regierung in der vergangenen Woche angesichts eines "überschaubaren ökologischen Nutzens von Plug-in-Hybriden" für eine Anpassung der bestehenden Regeln aus.
Wie genau ein positiver Klimaschutzeffekt künftig definiert werden soll, muss sich nun noch zeigen. Fest scheint allerdings zu stehen, dass es die staatliche Förderung für den E-Auto-Kauf nicht ewig gibt. "Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich", heißt es im Koalitionsvertrag.
(A. Madsen--BTZ)