Audi haftet doch für Abgasmanipulationen bei zugeliefertem VW-Motor
Audi muss nun doch für die Abgasmanipulationen bei dem von Volkswagen zugelieferten, aber in eigenen Autos verbauten Motor EA 189 haften. Neben VW habe auch Audi die Zulassungsbehörden und seine Kunden sittenwidrig getäuscht, entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az: VII ZR 238/20 und weitere)
Im März hatte der BGH noch entschieden, dass Audi sich das Wissen der Konzernmutter Volkswagen um die Abgasmanipulationen nicht zurechnen lassen muss. In den nun verhandelten vier Fällen war das Oberlandesgericht (OLG) München aber zu der Überzeugung gelangt, dass auch Audi von der "auf Täuschung ausgerichteten unzulässigen Abschalteinrichtung" wusste. Es sei ausgeschlossen, dass Audi den Motor quasi "blind" in seine eigenen Fahrzeuge eingebaut habe.
Damit habe das OLG "rechtsfehlerfrei festgestellt", dass auch zumindest eine Person der Audi-Spitze von der unzulässigen Abschalteinrichtung wusste, erklärte hierzu nun der BGH. Damit sei die Voraussetzungen für eine Haftung erfüllt.
Durch den BGH sei diese tatrichterliche Würdigung nur eingeschränkt überprüfbar, betonten die Karlsruher Richter. Irgendwelche Widersprüche oder andere Rechtsfehler habe aber auch Audi nicht aufgezeigt.
Der BGH hielt aber daran fest, dass sich Audi Rechtsverstöße der Konzernmutter Volkswagen nicht zurechnen lassen müsste, wenn das Tochterunternehmen davon nichts weiß. Auch müsse Audi zugelieferte Motoren nicht auf mögliche Gesetzesverstöße prüfen.
(B. Semjonow--BTZ)