Bundesgerichtshof verhandelt über Verjährung im Dieselskandal
Über die Frage der Verjährung im Dieselskandal hat am Donnerstag erneut der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Geklagt hat der Käufer eines VW Golf mit manipuliertem Dieselmotor, der Schadenersatz fordert, seine Klage aber erst 2019 einreichte. VW wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass der Abgasskandal bereits 2015 bekannt geworden war und Ende 2015 die dreijährige Verjährungsfrist begonnen habe. (Az. VII ZR 303/20)
Der Kläger hatte sich zwischendurch allerdings einer Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht Braunschweig angeschlossen, was seiner Meinung nach die Verjährung hemmte. Er bekam zunächst recht, in der Berufung allerdings wurde seine Klage abgewiesen, woraufhin er vor den BGH zog.
Dieser hatte in einem ähnlichen Fall im Juli bereits entschieden, dass der vorübergehende Beitritt zur Musterfeststellungsklage die Verjährung hemmte. Im aktuellen Fall soll am 27. Januar eine Entscheidung verkündet werden, wie eine Sprecherin sagte.
Kurz danach, am 10. Februar, verhandelt der siebte Zivilsenat des BGH über gleich fünf mögliche Verjährungen. Die betroffenen Dieselkäufer hatten ihre Klagen in den Fällen allerdings erst Ende 2019 oder 2020 eingereicht.
(D. Fjodorow--BTZ)