Datenschützer gegen Übergangsfristen bei Umsetzung der DSGVO
Datenschützer in Deutschland haben die EU wegen möglicher neuer Übergangsfristen für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kritisiert. Eine "weitere zweijährige Frist" sei nicht nur "unangemessen und für die Akzeptanz der Regelungen schädlich, sondern auch rechtlich unzulässig", sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) in einem Interview vom Dienstag. Zudem könnten die Datenschützer als Aufsichtsbehörden künftig sowohl von Betroffenen als auch von Verbänden verklagt werden, "wenn sie den Beschwerden nicht nachgehen".
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU muss ab dem 25. Mai angewendet werden. Sie macht Unternehmen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten und gibt Kunden und Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Mehrere Umfragen legten jedoch nahe, dass eine Reihe deutscher Unternehmen die Frist nicht wird einhalten können.
Nach BTZ-Informationen stellte EU-Justizkommissarin Vera Jourova Unternehmen zuletzt in Aussicht, es könne noch bis zu zwei Jahren dauern, bis alle die DSGVO übernommen haben müssten. Nach BTZ-Information hatte Jourova Mitte Mai gesagt, Unternehmen sollten "nicht in Panik" verfallen. Eine Firma, der es nicht von Tag eins an gelinge, alle Vorkehrungen zu treffen, die aber in gutem Glauben handle, werde nicht gleich Ziel von Sanktionen werden.
Dem Vorstoß Jourovas zu einer möglichen zweijährigen Fristverlängerung erteilte auch die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, eine klare Absage. "Ein zweijähriger Verzicht auf das Instrumentarium würde dem Datenschutzrecht die Zähne ziehen, die es gerade erst bekommt", sagte Hansen hierzu.
"Hat die Kommission denn die letzten Datenskandale schon vergessen?", fragte Hansen. "Und wer sagt, dass nach zwei Jahren nicht die nächste Schonfrist ausgegeben wird?" Die Datenschützerin sprach von einer "unfundierten Neuinterpretation der Datenschutz-Grundverordnung von Kommissionsseite kurz vor dem Beginn der neuen Zeitrechnung im Datenschutz".
Der Hamburger Datenschützer Caspar sagte, es erfülle ihn mit Sorge, wie zum Teil in der Politik die Diskussion über die DSGVO geführt werde. Es sei zwar richtig, dass die Umsetzung der Datenschutzvorschriften in der Hand der Aufsichtsbehörden liege. "Diese sind aber nicht dafür verantwortlich, ob und wann die Vorschriften gelten und welchen konkreten Inhalt sie haben."
(S. Soerensen--BTZ)